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Uwe Beckmeyer
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Frage von Udo E. •

Frage an Uwe Beckmeyer von Udo E. bezüglich Finanzen

Guten Tag,

die SPD fordert die Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Komisch finde ich, dass es die SPD war, die, in der Regierung, den Spitzensteuersatz gesenkt hat.
Fordert die SPD die Spitzensteuersatzerhöhung nur als Oppositionspartei?
Fordert die SPD auch eine Erhöhung der Kapitalertragssteuer?
Als Einkommenzahler versteuert man bereits ab einen Durchschnittseinkommen sein Einkommen aus produktiver Arbeit deutlich höher als ein vergleichbares Einkommen aus Kapitalertrag.
Ein Beispiel:
Facharbeiter mit einem zu versteuernden Einkommen von 22.000€ zahlt für zusätzliche 100€ 28% Einkommensteuer. Würde er diese 100 Euro als Kapitalertrag bekommen, würde er nur 25% Kapitalertragssteuer zahlen.
Bei 46.000€ zu versteuerndem Einkommen sind es für zusätzliche 100 Euro 39% Einkommensteuer. Als Kapitalertrag würde man für diese 100¬ 14% weniger zahlen.
Wie steht die SPD zu dieser Ungerechtigkeit im Steuerrecht?

Die Kapitalertragssteuer muss m. E. die Höhe des Höchstsatzes der Einkommensteuer betragen. Über die Lohnsteuererklärung kann ggf. der Kapitalertrag zum induviduellen Einkommensteuersatz versteuert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Udo, der Wähler

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Antwort von
SPD

Guten Tag Herr Endrigkeit,

haben Sie vielen Dank für die Fragen.

Es gibt einen großen Unterschied zwischen 1998 und heute. Damals war Deutschland nach 16 Jahren der Kohl-Regierung in einer großen Lethargie. Deshalb haben die Steuerentlastungen geholfen, das Land wieder wettbewerbsfähiger zu machen. Zu der Steuerbelastung, die noch 1998 galt, will keiner zurück. Der neue Spitzensteuersatz von 49 %, den wir einführen wollen, gilt erst für weitaus höhere Einkommen als der damalige Steuersatz von 53%. Steuern sind ja kein Selbstzweck, sondern sie dienen dazu, staatliche Aufgaben erfüllen zu können. Wir wollen einige Steuern für diejenigen erhöhen, die mit ihrem hohen Vermögen oder sehr hohen Einkommen mehr tragen können als andere - und so Investitionen in Bildung und Infrastruktur sichern.

Denn zur Steuer-Wahrheit gehört eben auch, dass es bei den Top-Verdienern überproportionale Gehaltszuwächse gegeben hat - während auf der anderen Seite der Einkommensskala vor allem alleinstehende Geringverdiener und Alleinerziehende durch Sozialabgaben belastet wurden und über Jahre kaum steigende Reallöhne verbuchen konnten. Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes kann diese Schere zwar nicht schließen, aber sie kann verhindern, dass sie sich weiter öffnet.

Es stimmt im Übrigen, dass sich die Verteilung der Einkommen aus Arbeit und Kapital in den vergangenen Jahren erheblich auseinander entwickelt hat. Während im Jahr 2000 noch 71% aller Einkommen aus Erwerbsarbeit kamen, waren es im Jahr 2011 nur noch 64,7%. Ergo: Die Beschäftigten verdienen durch ihre Arbeit immer weniger, Kapitalanleger aber immer mehr. Wir sagen daher: Arbeit darf nicht höher besteuert werden als Einkommen aus Kapitalvermögen. Deshalb werden wir die Abgeltungssteuer - unter Beibehaltung des Optionswahlrechts* - von 25 auf 32 % erhöhen. Sollte sich dabei zeigen, dass das Aufkommen aus der Abgeltungssteuer geringer ausfällt als die Einnahmen bei der Besteuerung mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz, werden wir die Abgeltungssteuer abschaffen und die Kapitalerträge wieder der sog. „synthetischen“ Besteuerung unterwerfen, so dass dann sämtliche Einkunftarten wieder dem gleichen Steuersatz unterliegen.

Mit freundlichem Gruß

Uwe Beckmeyer

* Kurz zur Erläuterung: Bei der optionalen Veranlagung findet auch auf
Einkünfte aus Kapitalvermögen der aktuelle persönliche
Einkommensteuersatz Anwendung.