Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Baden-Württemberg (G9-Gesetz)

Der Gesetzentwurf, welcher per Volksantrag in den Landtag eingebracht wurde, sieht die schnellstmögliche Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Baden-Württemberg (G9-Gesetz) vor. Demnach soll ein neunjähriger Bildungsgang als Normalform eingeführt werden (nachdem der Bildungszeit am Gymnasium im Jahr 2003 auf acht Jahre verkürzt worden war), sodass die Schüler:innen nach sieben Schuljahren die zweijährige Jahrgangsstufenphase der gymnasialen Oberstufe erreichen. Insgesamt soll eine Wahlfreiheit zwischen G9 und G8 ermöglicht werden.

Zu dem Gesetzentwurf lagen eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultus, Jugend und Sport vor, welcher die Ablehnung empfiehlt, sowie eine Stellungnahme der Landesregierung.

Der Gesetzentwurf wurde mit 88 Gegenstimmen abgelehnt. 47 Abgeordnete stimmten dafür, es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
47
Dagegen gestimmt
88
Enthalten
0
Nicht beteiligt
19
Abstimmungsverhalten von insgesamt 154 Abgeordneten.