Eine der letzten Änderungen, welche im Plenum eine Mehrheit, u.a. mit den Koalitionspartnern aus SPD und CDU, fand, sind die Änderungen zum Brandenburgischen Hochschulgesetz. Bezugnehmend auf Tierversuche ist im Gesetz verankert, dass es ein Recht auf ein tierversuchsfreies Studium gibt und Tierversuche soweit wie möglich in der Lehre und Forschung zu reduzieren sind.
Gesamtgesellschaftlich hat sich in den letzten Jahren ein enormer Paradigmenwechsel vollzogen.
Im Dezember 2021 gab es eine gesetzliche Änderung in der Tierschutz-Versuchstierverordnung. Diese Änderung besagt, dass nunmehr auch Versuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung in einem vollständigen vollen Genehmigungsverfahren geprüft werden und nicht wie zuvor nur einer Anzeigepflicht unterliegen.