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Andreas Silbersack
FDP
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Frage von Tendai M. •

Im Kontext von Art. 5 GG & Art. 10(1) EMRK sowie der jüngsten weltweiten gewaltsamen Verfolgung von Religionskritikern, würde sich die FDP für die Aufhebung des Anti-Blasphemiegesetzes §166 StGB?

Falls nein, warum? Falls ja, welche Maßnahmen würden unterstützt, um sicherzustellen, dass der wesentliche Inhalt nicht einfach durch das Verschärfen/Ausweiten anderer Strafgesetze ersetzt wird? Zum Beispiel durch eine Ausweitung/Interpretation der Gesetze gegen Hassrede, Aufstachelung, Beleidigung usw., sodass im Wesentlichen dieselbe Rede kriminalisiert wird?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Abschaffung des Blasphemieparagrafen § 166 StGB wurden zuletzt 2015 intensiv debattiert, also nach dem Anschlag auf die französische Satirezeitschrift "Charlie Hebdo". Bereits damals hat der FDP-Bundesvorsitzende Christian Lindner klargestellt, dass "Wenn Terroristen die freie Gesellschaft angreifen, antworten wir mit mehr und nicht weniger Freiheit.“ (Vgl. https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/satire-verdient-schutz-nicht-haft-fdp-ruft-zur-streichung-des-blasphemieparagrafen-auf-23636662).

Für die Freien Demokraten hat sich bis dahin nach meinem derzeitigen Kenntnisstand keine Veränderung der Debatte oder Argumentation ergeben. Meinungsfreiheit steht für uns konträr zum Blasphemieparagrafen. Daher sehen wir eine Abschaffung weiterhin als geboten an, ohne eine mögliche Abschaffung durch andere Maßnahmen im Gegenzug zu verschärfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Silbersack

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