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Axel Knoerig
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Frage von Hendrik H. •

Frage an Axel Knoerig von Hendrik H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Knoerig,

In Ihrem Wahlkreis soll die B51 zunächst zwischen Fesenfeld und Bassum und später auch darüber hinaus Richtung Diepholz auf 2+1 Spur ausgebaut werden. Das Straßenbauamt begründet diese Entscheidung mit hohen Unfallzahlen, die ihre Ursache in riskanten Überholmanövern haben sollen.

Die durch den Ausbau entstehenden Belastungen sind für alle betroffenen Eigentümer und die Anlieger unerträglich hoch. Das Straßenverkehrsamt will mehrere Zufahrten auf die B51 schließen, Höfe versetzen und Wirtschaftswege neu angelegen. In diesem Zuge wird Grundstückseigentümer und Immobilienbesitzern nur ein Bruchteil des eigentlichen Wertes Ihres Grundstücks/Ihrer Immobilie als Entschädigung angeboten.

Ein Großteil der Anlieger und Eigentümer ist der Meinung, dass die Lösung für hohe Unfallzahlen nicht in einem Mehr an Straße zu finden ist, sondern in einem Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel, der Verlagerung des Schwerlastverkehrs zurück auf die A1, der Einführung einer LKW Maut auf Bundesstraßen sowie Geschwindigkeitskontrollen und Verkehrsberuhigende Maßnahmen wie z.B. dem Bau eines Kreisels auf der Kreuzung B51/Nordwohlder Dorfstraße.

Meine Fragen lauten:
1. Warum muss die B51 ausgebaut werden anstatt die oben beschriebenen Maßnahmen durchzusetzen?
2. Wie stehen Sie zum Ausbau der B51?
3. Wie kann es sein, dass man als Grundstücks-/ oder Immobilienbesitzer in Deutschland quasi enteignet wird?

Mit freundlichen Grüßen,

H. Hanff

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Sehr geehrter Herr Hanff,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 14. Dezember 2015 zum 2+1-Ausbau der B 51 zwischen Fesenfeld und Bassum.

Sie nennen als Alternativen zum 2+1-Ausbau die Verlagerung des Schwerlastverkehrs zurück auf die A1, den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und die Einführung der LKW-Maut auf Bundesstraßen. In der Summe reichen diese Maßnahmen aber nicht aus, um das hohe Verkehrsaufkommen auf der B 51 zu stemmen. Die hohen Unfallzahlen sind die traurige Bilanz von verfehlten Überholvorgängen.

Ich komme zu Ihrer ersten Frage: der Ausbau der B 51 ist ein Bundesbauprojekt, das vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Landesauftragsverwaltung als operativer Einheit der Landesregierung durchgeführt wird. Das geschieht in Abstimmung zwischen dem Bundesverkehrsministerium und dem niedersächsischen Landesverkehrsministerium bis zur Baufreigabe. Die Planungshoheit obliegt dem Niedersächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Außenstelle Nienburg.

Zu ihrer zweiten Frage: Ich nehme die Expertise des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr zum 2+1-Ausbau der B51 zur Kenntnis. Diesem Projekt liegen umfangreiche Verkehrszählungen, Gutachten und Kosten-Nutzen-Analysen zugrunde, die als Vorschläge zu sehen sind, wie man die Verkehrssicherheit auf der B 51 erhöhen will, insbesondere durch eine deutliche Entzerrung des Verkehrsflusses vor allem im Berufsverkehr in den Morgen- und Abendstunden.

Zu ihrer dritten Frage: Als durch den Ausbau betroffenen Grundstücks- oder Immobilienbesitzer werden sie nicht enteignet. Die Fragen, die mit dem notwendigerweise erforderlichen Grunderwerb zusammenhängen, kann das Landesamt für Straßenbau und Verkehr erst klären, wenn das Planfeststellungsverfahren durchgeführt und abgeschlossen worden ist. Erst dann werden konkrete Kaufverhandlungen geführt und dann erst ist ersichtlich in welchem Umfang eventuell Tauschflächen erworben werden können. Zurzeit wird noch der sogenannte Genehmigungsentwurf erstellen, der nach Fertigstellung für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beim Landkreis Diepholz beantragt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Knoerig MdB

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