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Rita Schwarzelühr-Sutter
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Frage von Mark M. •

Wie kann es sein, dass ein 16-jähriger Afghane ein Kind vergewaltigt, dafür aber nicht ins Gefängnis muss?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage, die mich über das Portal Abgeordnetenwatch erreicht hat.

Eine Bewährungsstrafe für eine Vergewaltigung entspricht in den meisten Fällen nicht dem Rechtsempfinden der Menschen in Deutschland. Schon gar nicht, wenn es dabei um Kinder und Jugendliche geht. Das geht mir persönlich sehr ähnlich.

In dem von Ihnen genannten Fall wurde aufgrund des jugendlichen Alters der Beteiligten in einem nicht öffentlichen Gerichtsverfahren verhandelt. Da keine Informationen zum Tathergang oder anderen Hintergründen bekannt geworden sind, ist eine Einschätzung dieses konkreten Falls für Außenstehende also nicht möglich. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil keine Rechtsmittel eingelegt.

Das Jugendstrafrecht wird im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt und unterscheidet sich nicht hinsichtlich der strafbaren Handlungen vom Strafrecht der Erwachsenen. Es ist ein „Spezialgesetz für die Reaktion auf jugendliches Fehlverhalten“ (Meier 2007, S. 91). Dies bedeutet somit, dass alle Handlungen für den Jugendlichen strafbar sind, die auch für den Erwachsenen strafbar sind. Der wesentliche Unterschied liegt dabei in den vorgesehenen Strafen. Während der Erwachsene mit Haft- oder Geldstrafen bestraft wird, soll der Jugendliche noch erzogen werden. Somit soll eine Jugendstraftat in erster Linie durch Erziehungsmaßregeln in Form von Weisungen, Arbeitsauflagen oder Arrest erteilt werden. Reichen diese nicht aus, um dem Täter das Unrecht der Tat aufzuzeigen, wird die Straftat mit Zuchtmitteln sanktioniert oder eine Jugendstrafe verhängt (Meier 2007, S. 91).

Der aktuelle „Fall Ayleen“ – das ermoderte Mädchen aus Gottenheim - ruft Fragen auf, wie es dazu kommen konnte, dass ein als Jugendlicher verurteilter Sexualstraftäter nach Maßregelvollzug und nach rückfallgefährdeter Überwachung ein Mädchen ermordet. Was kann bzw. muss getan werden, um dieses Risiko zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen nach Bad Säckingen Rita Schwarzelühr-Sutter

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