Frage von Peter S. • 22.12.2022
Antwort von Martin Schirdewan DIE LINKE • 11.07.2023
Ja, Frau Ursula von der Leyen hätte diese Angabe in ihrer Interessensbekundung machen müssen. Mittlerweile musste sie das auch nachtragen.
Ja, Frau Ursula von der Leyen hätte diese Angabe in ihrer Interessensbekundung machen müssen. Mittlerweile musste sie das auch nachtragen.
Ursula von der Leyen hätte diese Informationen meiner Meinung nach angeben müssen.
Vor Abstimmungen beraten wir uns in Arbeitsgruppen und der Fraktion, um eine gemeinsame Position zu finden und besprechen, wie wir abstimmen werden.
Nein, was sollte einen Ausschluss von Sarah Wageknecht rechtfertigen?
Ja gerne, lesen Sie meine Antworten auf der Homepage des SV Bonn von dieBasis. (diebasis-bonn.de)