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Frage von Diana O. •

Frage an Alptekin Kirci von Diana O. bezüglich Recht

In Niedersachsen gibt es bisher kein Informationsfreiheitsgesetz.
Wann bringen Sie ein Informationsfreiheitsgesetz für Niedersachsen auf den Weg?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Osterhage,

ich bin eigentlich nicht der richtige Ansprechpartner für diese Frage. Meine Schwerpunkte in der parlamentarischen Arbeit liegen im Bereich Haushalt und Finanzen, der Wissenschafts- und Kulturpolitik, dem interreligiösen Dialog und der Baupolitik. Insofern sollten Sie Ihre Frage eher an die Kolleg*innen des Ausschusses für Recht und Verfassungsfragen stellen. Dennoch will ich ein paar persönliche Bemerkungen zu Ihrer Frage machen.

Ich sehe zurzeit bei den Landtagsfraktionen und auch bei der Landesregierung keine Initiative für ein solches Gesetz. Übrigens auch nicht bei den Grünen, die im Bund bei der Koalitionsbildung mit der SPD dies zwar zweimal im entsprechenden Vertrag verankert hatten, dann aber doch nur mit weiterer Unterstützung vermocht haben, 2006 ein solches Gesetz zu verankern. Die Erfahrungen mit entsprechenden Gesetzen auf der Bundes- und Länderebene zeigen Licht und Schatten.

Letztlich ist inhaltlich gegen eine Verpflichtung zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen öffentlicher Verwaltungen nichts einzuwenden. Der Paradigmenwechsel, das Bürger*innen prinzipiell Auskunft über Verwaltungsentscheidungen verlangen können, stärkt die Bürgerrechte und verpflichtet die öffentliche Hand dazu, plausible Entscheidungen im Sinne der dafür vorgesehenen Verfahren zu treffen. Die Praxis aber zeigt, das Auskunftsbegehren und deren Abarbeitung häufig die Gerichte beschäftigen. Etwa dann, wenn Gebührnisse erhoben werden, die Rechte Dritter betroffen sind oder Verwaltungen Ausnahmetatbestände zur Grundlage der Nichtbeantwortung geltend machen.

Ich glaube, dass wir auf der Landesebene kein Kontrolldefizit des Regierungshandelns haben und das Parlament in der überwiegenden Mehrheit der Fraktionen seine Kontrollpflichten gegenüber der Landesregierung gewissenhaft wahrnimmt. Im Übrigen sehen viele Gesetzesvorhaben die Beteiligung der Öffentlichkeit in Anhörungsverfahren vor, Fragen, die die Raumordnung betreffen sehen Einwendungsmöglichkeiten Betroffener vor. Wer in öffentliche Infrastruktur investiert, sucht die Zustimmung Betroffener usw.. Ich bin zudem davon überzeugt, dass auch auf der Ebene der Verwaltungsgerichtsbarkeit auch ohne ein entsprechendes Gesetz Verwaltungen sich stärker um eine plausible Begründung ihrer Entscheidungen kümmern müssen.

In der Gesamtschau haben die Informationsfreiheitsgesetze in Bund und Ländern nicht zu einer Woge von mehr Transparenz in kritisch beurteilten Veraltungs-Verfahren oder Gesetzesvorhaben geführt. Sicherlich gibt dieses Instrument Bürger*innen materiell Rechte in die Hand, die sie derzeit in Niedersachsen nicht verbrieft bekommen. Um Ihrem Interesse daran näher zu kommen, müssen Sie allerdings die Debatte darüber in geeigneter Weise anstoßen. Ich bin gespannt, ob wir eine solche Debatte in dieser Legislaturperiode erleben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Alptekin Kirci