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Andrea Lindholz
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Frage von Theo S. •

Guten Tag Frau Lindholz, warum wollen Sie die Wahl der Verfassungsrichter nicht in das Grundgesetz aufnehmen?

Sehr geehrte Frau Lindholz,
aus der Presse ich erfahren, dass Sie die Wahl der Verfassungsrichter oder Richterrinnen nicht im Grundgesetz geregelt wissen wollen. Welche Nachteile wären mit einem solchen Verfahren verbunden? Die Beispiele in Ungarn und Polen zeigen doch, dass ansonsten relativ einfach die demokratischen Strukturen angreifbar sein können.

Mit freundlichen Grüßen
Theo S.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter  Herr S.,

vielen Dank für Ihre E-Mail in der Sie auf die aktuelle Diskussion um einen besseren Schutz für das Bundesverfassungsgericht eingehen. In meiner vorherigen Antwort bin ich darauf ja bereits eingegangen.

Das höchste deutsche Gericht muss in einer wehrhaften Demokratie vor Feinden der Demokratie geschützt werden. Jedoch sehen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion aktuell keine zwingende Notwendigkeit, hierfür eine Grundgesetzänderung herbeizuführen. Änderungen des Grundgesetzes wollen sehr gut überlegt sein. Viele der in den vergangenen Wochen diskutierten Vorschläge zur Umgestaltung der rechtlichen Grundlagen des Bundesverfassungsgerichts bringen nicht nur Vorteile mit sich. Das ist auch in einem Austausch mit Vertretern der Ampelfraktionen deutlich geworden. Im Laufe seiner Geschichte hat sich die Struktur des Bundesverfassungsgerichts immer wieder geändert. Es wäre nicht unproblematisch, für eine sinnvolle Fortentwicklung des Bundeverfassungsgerichts im Sinne der Stärkung seines Auftrags eine Hürde in Form einer 2/3-Mehrheit im Deutschen Bundestag zu errichten.

Für uns als Union ist klar:  Wir schließen eine gesetzliche Änderung bezüglich des Bundesverfassungsgerichts nicht generell aus und bleiben weiter gesprächsbereit. Gleichwohl hat die Ampel-Koalition aber bislang noch keinen konkreten Vorschlag als Gesprächsgrundlage unterbreitet.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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