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Andreas Schalk
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Frage von Dominik N. •

Welche konkreten Verbesserungen für Bayern versprechen Sie sich vom „Genderverbot“? Werden nun - unter Hinweis auf Verständlichkeit- auch Dialekte verboten?

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Sehr geehrter Herr N.,

folgender Beschluss wurde vom Bayerischen Ministerrat am 19.03.2024 gefasst:

"In Behörden in Bayern ist die Gendersprache mit Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung unzulässig. Der Ministerrat hat (...) eine entsprechende Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) beschlossen. Die AGO verpflichtet die staatlichen Behörden bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden. Diese Regelung wurde klarstellend ergänzt. Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind nun ausdrücklich unzulässig. (...) Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15.12.2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können. (...)"

Es besteht aus meiner Sicht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen der sog. "Gendersprache" und Dialekten. Dialekte drücken wichtige regionale Unterschiedlichkeiten aus, sind Teil unserer gewachsenen Kultur und Tradition und damit wichtige identitätsstiftende sprachliche Elemente unserer Gesellschaft. Schreibweisen wie Genderstern (etc.) sind aus meiner Sicht der Versuch, über die bewusste krampfhafte Veränderung der Sprache gesellschaftspolitische Inhalte zu transportieren und von anderen zu erzwingen. 

Im Übrigen geht es hier um Schriftsprache. Für diese sind die Standards für die deutsche Rechtschreibung maßgeblich. Dialekte sind ohnehin nicht Teil der normierten deutschen Rechtschreibung. Insofern ist eine Gleichsetzung von Dialekten und sog. Gendersprache in diesem Kontext ohnehin unzulässig.

Ich halte die Entscheidungen zur Thematik der sog. Gendersprache, wie sie in der Sitzung des Bayerischen Ministerrats am 19.03.2024 geschärft wurde, für richtig. 

Aus meiner Sicht ist ein respektvoller Umgang mit allen Menschen (unabhängig von Rasse, Geschlecht oder Weltanschauung) mit den bestehenden Standards der deutschen Rechtschreibung umfassend möglich. 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schalk

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