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Anja Hajduk
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Frage von Franz S. •

Frage an Anja Hajduk von Franz S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Frau Hajduk,

was wollen Sie bzw. Ihre Partei dagegen unternehmen, daß immer mehr ältere (55 und aufwärts) Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verlieren? Denke ich vielleicht falsch, wenn ich behaupte, daß gerade jetzt in der Krise einige Arbeitgeber die Situation ausnutzen, obwohl der Betrieb im Kern gesund ist, um später wieder billige (gibt es zur Zeit ja genug) einzustellen? Es kann doch nicht sein, daß man einerseits den Renteneintritt noch nach oben schrauben möchte und andererseits Arbeitnehmer nach 43 Arbeitsjahren (im Alter von 58 Jahren) nach Hause schickt. Weitere Perspektiven: gleich NULL! Sarkastisch könnte man aber doch behaupten, daß es noch Perspektiven gibt und zwar: Arbeitsamt, Hartz IV und Rentenverlust! Das hat doch was, oder?
Gruß
Franz Schönberger

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schönberger,

von der hohen Arbeitslosigkeit sind derzeit insbesondere auch ältere Arbeitnehmer betroffen. Inwieweit Unternehmen die derzeitige Krise für Entlassungen ausnutzen, ist pauschal schwer zu bewerten. Mit den Arbeitsmarktreformen haben wir aber Maßnahmen ergriffen, die gerade auf ältere Menschen auf dem Arbeitsmarkt abzielen.

Mit der Veränderung der Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld sind wir der unseligen Frühverrentungspraxis, die seit Ende der 80er-Jahre in Deutschland aufgebaut worden ist, entgegengetreten. Zusätzlich haben wir eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet, die dazu dienen, ältere Menschen im Arbeitsmarkt zu halten bzw. wieder zu integrieren.

1. Unternehmen erhalten einen Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit bei der Einstellung älterer Arbeitslose, wenn eine verminderte Leistungsfähigkeit vorliegt. Der Zuschuss kann bei bis zu 50 Prozent des Entgelts liegen und wird für bis zu 36 Monate gezahlt.

2. Die Bundesagentur gewährt eine so genannte Entgeltsicherung (Sicherung des Einkommensniveaus), wenn Arbeitnehmer ab 50 Jahre die Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer geringer bezahlten Tätigkeit beenden oder vermeiden.

3. Der Arbeitgeberanteil am Beitrag der Arbeitslosenversicherung fällt weg, wenn Unternehmen einen Arbeitslosen über 55 Jahre einstellen. Der volle Schutz des Arbeitnehmers durch die Arbeitslosenversicherung bleibt jedoch bestehen.

4. Die Bundesagentur übernimmt Weiterbildungskosten für ältere Beschäftigte ab 50 Jahre in kleinen und mittleren Betrieben, um ein lebenslanges Lernen zu fördern.

5. Die Befristungsmöglichkeiten bei der Einstellung von Arbeitnehmern ab 50 Jahre wurden erleichtert. Der Kündigungsschutz wurde gelockert, um Unternehmen zusätzliche Anreize für neue Einstellungen zu geben.

Ich sehe es als unbedingt notwendig an, das Wissen und die Erfahrungen von älteren Menschen für den Arbeitsmarkt zu nutzen. Aus diesem Grund habe ich mich in der Vergangenheit für Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, eingesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anja Hajduk