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Frage von Jan R. •

Frage an Arno Münster von Jan R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Münster,

wie stehen Sie dazu, dass Ihre Partei nur eine Minderheitenbeteiligung am Stromnetz plant, obwohl damit die verfehlte Privatisierungspolitik des CDU-Senats fortgesetzt wird?
Wieso will die SPD die Möglichkeit nicht nutzen, Einfluss auf die Energiepreise, die Herkunft des Stroms und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter zu nehmen? Erhalten die SPD, andere Abgeordnete oder Sie persönlich von E.on Spenden, Honorare, Aufwandsentschädigungen, Gehalt oder Geld in irgendeiner anderen Form ?

Ich fordere Sie eindringlich auf, gegen eine Minderheitsbeteiligung der Stadt am Stromnetz zu stimmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Jan Rose

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rose,

vielen Dank für Ihre Frage, bei der ich mich auf die Möglichkeiten der städtischen Einflussnahme auf die Netzunternehmen konzentrieren will.

In den paritätisch besetzen Aufsichtsräte (50% Arbeitgeber, 50% Arbeitnehmer) aller drei Netzunternehmen besetzt die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement - HGV - die Hälfte der Arbeitgeberbank.

Die Mitbestimmungsrechte der HGV beziehen sich auf Abschluss- und Veränderung von Unternehmensverträgen, Feststellung des Jahresabschlusses und der Gewinnverwendung, Zustimmung zu Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz, Erlass und Änderungen von Geschäftsordnungen (soweit darin Zustimmungserfordernisse aufgestellt oder geändert werden), Beschlussfassung über den Jährlichen Investitionsplan, die Wahl des Abschlussprüfers und die Zustimmung zu außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen. Außerdem bestehen Informations- und Prüfungsrechte hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, der Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage, der Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft, über verlustbringende Geschäfte und die Ursachen von Verlusten sowie über Ursachen deines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrages haben generell.

Aufsichtsräte haben nur begrenzten Einfluss auf das operative Geschäft. Sie haben vor allem eine Kontrollfunktion. Das gilt auch für die der Netzgesellschaften. Deshalb hat der Senat mit den Konzernen zusätzlich eine Reihe von Zielen und Investitionen für Klimaschutz und Energiewende - u.a. für ein GuD-Kraftwerk für die Fernwärme und die Investition in Speichertechnologien für Erneuerbare Energien - von insgesamt 1,6 Mrd. Euro und deren Unterstützung des „Energiekonzepts für Hamburg“ vereinbart. Hinsichtlich der Investitionsplanungen gilt, dass diese zwischen den Partnern einvernehmlich beschlossen werden müssen. Die kann hier nicht allein entscheiden, aber ohne die Stadt kann auch der Mehrheitsgesellschafter keine Entscheidung treffen.

Wie Sie in dem Einstieg der Stadt bei den Netzbetreiben eine Fortsetzung der Privatisierungspolitik der CDU zu erkennen glauben, kann ich nicht nachvollziehen.
Im Übrigen weise ich Sie ausdrücklich darauf hin das ich keinerlei Spenden, Honorare, Aufwandsentschädigungen, Gehalt oder Geld in irgendeiner anderen Form von E.on oder anderen Firmen erhalte und verwahre mich in aller Deutlichkeit gegen diese als Frage getarnte Unterstellung!

Mit freundlichen Grüßen

Arno Münster