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Astrid Hennies
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Frage von Jork A. •

Wie stehen Sie zum Cannabis-Konsum bei Heranwachsenden? Finden Sie es gut, dass die Bundesregierung nicht medial vor dem Konsum warnt, wie auf Zigarettenschachteln, vor den Folgen von Nikotin?

Der Deutschlandfunk hatte berichtet, dass eine Gruppe aus 30 Fachleuten die Legalisierung befürwortet, während es nicht nur einen breiten gesellschaftlichen Aufschrei gab sondern auch seitens der Bundesärztekammer und des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte. Kritisiert wurde, dass der Kinder- und Jugenschutz bei Alkohol und Nikotin bereits versage und nun noch eine weitere toxische Substanz hinzugekommen sei.

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Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil des Cannabisgesetzes, das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Die Bundesregierung beschreibt auf ihrer Internetseite folgende Elemente, über die der Kinder- und Jugendschutz gewährleistet werden soll (Quelle: www.bundesregierung.de):

  • Minderjährige dürfen Cannabis auch weiterhin weder erwerben noch konsumieren.
  • Cannabis an Minderjährige weiterzugeben, bleibt eine Straftat.
  • Cannabis darf nicht in Gegenwart von Jugendlichen konsumiert werden. Darüber hinaus wird es ein Konsumverbot in Sichtweite zum Beispiel von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportstätten geben. 
  • Minderjährige dürfen Anbauvereinigungen nicht beitreten. An 18- bis 21-jährige Mitglieder darf in Anbauvereinigungen nur Cannabis mit einem begrenzten THC-Gehalt weitergegeben werden.
  • Es darf keine Werbung für Konsumcannabis oder für Anbauvereinigungen geben.

Zudem soll es mehr Aufklärung und Prävention geben, unter anderem durch verstärkte Frühinterventionsprogramme für Minderjährige. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat darüber hinaus Aufklärungs- und Informationskampagne initiiert, welche sich insbesondere an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre richtet, und die Gefahren des Cannabiskonsums erklären soll. Überdies wendet sich die Kampagne auch an die Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen – wie Eltern, Großeltern, Lehrer:innen und Trainer:innen. Entsprechende Informationen und Materialien werden auf der zentralen Präventions-Webseite www.infos-cannabis.de angeboten. Weitere Informationen speziell für Jugendliche finden sich auch auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) www.cannabispraevention.de/jugendliche/.

Auf den Verpackungen soll es zudem strenge Hinweise zu gesundheitlichen Risiken geben sowie Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen.

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