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Frage von Ralf N. •

Frage an Björn Försterling von Ralf N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Försterling,

die höhe der Abgabenlast, oder eben die "staatslastigkeit" einer Gesellschaft, ergibt sich meiner Meinung nach nicht aus der Finanzsituation eines Staates.

Die Höhe der Abgabenlast ist durch die Regierenden FREI definierbar.

Als FOLGE aus der Höhe der Abgabenlast ergibt sich eine Staatsform, also liberal oder
eben nicht liberal.

Frage:
Warum müssen wir nach 20 (zwanzig !) Jahren immer noch Solidaritätszuschlag bezahlen ?

Denken Sie genau nach.

Freundliche Grüsse
Ralf Neitzel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Neitzel,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich gebe Ihnen Recht, wenn Sie schreiben: "die höhe der Abgabenlast, oder eben die "staatslastigkeit" einer Gesellschaft, ergibt sich meiner Meinung nach nicht aus der Finanzsituation eines Staates".

Und es sind auch die Mehrheiten in den Parlamenten, die diese definieren, aber dabei sind sie nicht völlig frei, sondern müssen selbstverständlich versuchen, dabei die Interessen der Menschen die sie vertreten, wahrzunehmen.

Das ist m.E. auch der Kern einer gesellschaftlichen Debatte, die geführt werden muss: Was will sich die Gesellschaft leisten? Wofür ist sie bereit und willig Geld als Gemeinschaft auszugeben?

In dieser Debatte muss dann auch deutlich gemacht werden, dass alles, was der Einzelne vom Staat fordert (z.B. Kinderbetreuung, Straßensanierung, etc.) vorab durch die Gesellschaft und damit wiederum durch den Einzelnen erwirtschaftet werden muss. Bisher konnten die zusätzlichen Wünsche mit Schulden zu Lasten der kommenden Generationen erfüllt werden. Mit der Schuldenbremse wird dieses endlich ein Ende haben, wodurch die gesellschaftliche Diskussion hoffentlich in Gang gesetzt wird.

Diese Grundeinschätzung vorausgeschickt beantworte ich Ihre Frage hinsichtlich des Solidaritätszuschlags wie folgt: Aus meiner Sicht ist der Solidaritätszuschlag eingeführt worden, um kurzfristig die Lasten der Einheit gesamtgesellschaftlich aufzufangen. Allerdings hat er sich zu einer konstanten Größe auf der Einnahmeseite entwickelt. Daher ist die Begrifflichkeit nicht mehr richtig und der historische Grund hat sich überholt. Also könnte man den Zuschlag an sich abschaffen. Dadurch wird es aber nicht automatisch zu einer Senkung der Abgabenlast kommen, denn das wäre nur möglich, wenn man die Diskussion über die Ausgabeseite führt.

Mit freundlichen Grüßen
Björn Försterling