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Christiane Blömeke
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Frage von Arne-Marcus S. •

Frage an Christiane Blömeke von Arne-Marcus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Blömeke ,

ich bin mir nicht sicher ob meine ausgewähltes Thema zu 100% meiner Frage entspricht, deshalb schon vorweg eine Entschuldigung wenn es anders eingeordnet werden müsste.

Zu meinem Anliegen:
Ich habe mir Schrecken die Änderungen am Jugendschutzgesetzes wahrgenommen und frage mich jetzt: Was hat (noch schnellere und härtere) Indizierung mit Jugendschutz zu tun?

Warum bedarf es für mündige Erwachsene einer weiteren verkomplizierung beim Kauf eines Spiels, welches sowieso (da diese Spiele sonst ja ein "keine Jugendfreigabe"-Siegel bekommen hätten) nicht für Jugendliche zugänglich wäre.

Wenn alle in einer 30iger Zone schneller als 30 fahren, reagiert die Regierung ja auch nicht darauf indem die Strasse gesperrt wird und nur noch nach Absprache mit dem örtlichen BÜNABE unter Aufsicht benutzt werden darf.

Bei Alkohol und Tabak scheint es ebenfalls ja zu reichen das es erst "Ab 18" verkauft werden darf und dort reicht scheinbar das "geschulte" Auge des Verkäufers / der Verkäuferin. Bei Spielen aus unerfindlichen Gründen scheinbar allerdings nicht.

Nicht das wir uns falsch verstehen, ich bin ebenfalls der Meinung das gewaltbetonte Spiele ebenso wie Alkohol und Tabak erst Volljährigen zugänglich gemacht werden sollten. Aber dort sollte dann auch die Grenze liegen und darüberhinaus keine Einschränkung mehr gemacht werden (Sachen nach §131 sind eine andere Sache).

Warum wird einem Volljährigen das Ausführen seines Hobby so erschwert?
Ich bin mit dieser art Unterhaltung aufgewachsen (1969 geboren) und sehe es lediglich als eine weitere Form von Medienkonsum (wie Fernsehen, Radio, Musik, Bücher, Filme) an.
Studien der BBFC ( http://www.golem.de/0704/51787.html ) zeigen z.B. auf das die emotionale Beeinflussung durch Filme höher ist als durch spiele.

Mit freundlichen Grüßen,
Arne-Marcus Strohman

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Strohmann,

vielen Dank für Ihre kritische Nachfrage. Mit ihrem Thema sprechen Sie in der Tat ein Problem an, dass in der Politik und der Öffentlichkeit mehr als andere durch Emotionen und öffentliche Berichtserstattung beeinflusst wird.. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es Ihnen um die Verschärfungen im Jugendschutzgesetz in Bezug auf jugendgefährdende Medien , die von der großen Koaltion aus CDU und SPD in Berlin vor kurzem im Dezember verabschiedet wurden. Rechtskräftig wird die Gesetzesänderung ja erst 2008.

Lassen Sie mich dazu differenziert Stellung nehmen. Die Gesetzesveränderung sieht zwei wesentliche Aspekte vor. Zum einen sollen Altersgrenzen und Abgabeverbote von Video und Computerspielen deutlicher auf den Produkten aufgetragen werden. Hier sind wir uns sicherlich völlig einig, dass das eine sinnvolle und unkritische Maßnahme ist.

Zum anderen werden die Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellung erweitert und präzisiert. Das bedeutet, dass demnächst noch mehr Video- und Computerspiele unter die Indizierungskriterien fallen und von daher eine Palette an Maßnahmen nach sich ziehen. Diese Maßnahmen können, wie Sie sicherlich wissen, von einem einfachen Werbeverbot über ein Verbot das Produkt offen anzubieten, bis zu einem totalen Verkaufsverbot reichen. Hier setzt meiner Wahrnehmung nach Ihre Kritik an, weil diese Spiele sowieso in der Regel erst an Erwachsene verkauft werden dürfen. Da haben Sie recht. Ich stimme Ihnen auch zu, dass die Abgabe derartiger Spiele verbessert überprüft werden muss und der Jugendschutz konsequenter durchgeführt werden muss. Dennoch halte ich diese Maßnahme als Baustein im Jugendschutz für sinnvoll, denn sie hindert in der Regel volljährige Menschen ja nicht daran dieses Spiel zu erwerben .Es darf nur nicht mehr beworben oder gar offen ausgelegt bzw. verkauft werden. Ein Verkauf "unter der Ladentheke", über Internet oder im Ausland ist immer noch möglich.Der Erwerb wird lediglich erschwert und das finde ich- bei einer Abwägung zwischen dem, was ich volljährigen Menschen zumute und dem Jugendschutz- gut. Gerade die Bewerbung der Spiele halte ich für kritisch. Zahlreiche Minderjährige lassen sich von der Werbung beeinflussen und verleiten. Sie haben den Vergleich von Zigaretten und Alkohol angesprochen. Zigarettenwerbung ist bereits verboten und meine Fraktion setzt sich darüber hinaus auch für ein Werbeverbot von Alkohol ein . Außerdem gibt es oft auch Omas oder Opas, die mit dem Titel des Spiels in der Hand zum Kauf losgeschickt werden und leider nicht über die notwendige Information verfügen. Aus diesem Grund unterstütze ich die Maßnahme, die den Verkauf von jugendgefährdeten Medien erschwert. Jedoch möchte ich Ihnen deutlich darin recht geben, dass das nicht die einzige Maßnahme bleiben darf und auch nicht die wichtigste ist. Viel wichtiger ist aus meiner Sicht die Schulung der Medienkompetenz der Eltern, die oft viel zu wenig informiert sind, was ihre Kinder spielen. Ebenso wichtig ist, dass die Schulen hier auch besser informieren und Medienkompetenz Teil des Unterrichtes wird. Gemeinsam mit meiner Fraktion halte ich diesen Weg wesentlich erfolgsversprechender, als ein schlichtes Verbot. Hier liegt dann auch meine Kritik an der Maßnahme begründet, denn die CDU/ SPD Koaltion setzt zu einseitig auf Verschärfung der Gesetze, als auf die Stärkung der Medienkompetenz, die den Jugendlichen (und Eltern sowie Pädagogen) ein kritischeres Auge geben würde. Eine Stärkung der Medienkompetenz würde dann auch beim unkontrollierten Fernsehkonsum sehr sinnvoll sein, denn es ist unbestritten ,dass hier ein gewisser Widerspruch liegt, den Sie richtig benennen. Natürlich werden im Fernsehen ebenso Gewaltfilme gezeigt, aber ich denke, dass es noch einen Unterschied zwischen dem passiven Konsumieren (Fernsehen) und dem aktiven Mitmachen (bei Gewaltspielen) gibt. Von daher sind für mich Jugendliche durch gewaltverherrlichende Computerspiele mehr gefährdet, als durch das Fernsehen.

Abschließend möche ich Ihnen noch mitteilen, dass es für mich bei gewaltbetonten Computer- oder Videospiele keine Altersgrenze gibt- ich sehe sie auch für Erwachsene mehr als kritisch an.

Sehr geehrter Herr Strohmann, auch, wenn meine Antwort nicht in allen Punkten in Ihrem Sinne war, hoffe ich, dass Sie meine Position nachvollziehen können und sende Ihnen freundliche Grüße

Christiane Blömeke