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Christine Lieberknecht
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Frage von Simon E. •

Frage an Christine Lieberknecht von Simon E. bezüglich Bildung und Erziehung

Werte Kandidatin, werter Kandidat,

ich möchte Ihnen im Namen des „Prager Haus e.V. Apolda“, welcher sich mit der geschichtlichen Erforschung und Aufbereitung der persönlichen Schicksale von im 3. Reich zwischen 1933 und 1945 verfolgten und ermordeten Bürgern speziell aus Apolda als auch thüringenweit befasst und in den Broschürenreihen „gesucht“ und „gefunden“, sowie zu öffentlichen Veranstaltungen u.a. mit Zeitzeugen, wie gerade zur Veranstaltungsreihe „Stolpersteine“ in Apolda bürgernah erinnert und informiert, im Sinne einer weithin erfolgreichen Vereinsarbeit folgende Frage stellen.

Seit Anfang 2009 gilt eine neue Thüringer Archivgebührenordnung mit deutlich gestiegen Gebühren, so das dem ehrenamtlichen Verein eine bei den Thüringer Archiven recherchierte Seite Archivmaterial nunmehr rund 3.-EUR kostet, was die weitere auch bildungspolitisch wichtige Vereinsarbeit stark einschränkt und langfristig finanziell in Frage stellen wird, Was, Wie und Wann werden Sie im neugewählten Thüringer Landtag machen, um ehrenamtlichen und nicht kommerziellen privaten Nutzern der Thüringer Archive den freien Zugang zum Allgemeingut der Thüringer Geschichte zu gewähren oder zumindest finanziell tragbar zu gestalten?

Mit freundlichen Grüßen

Simon Ehrenreich, Apolda

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ehrenreich,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Gebühren der Staatsarchive. Für die Staatsarchive ist die jeweilige Gebührenhöhe in der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Kultusministeriums in der Fassung vom 10. November 2008 geregelt und im Gesetzes- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen vom 27. November 2008 (Seiten 426 434) abgedruckt. Inwiefern wirklich jede recherchierte Seite Archivmaterial Ihren verdienstvollen Verein, dessen Arbeit ich sehr schätze und gerne unterstütze, drei Euro kosten muss, habe ich meine Zweifel. Das würde ich gerne ganz konkret mit Ihnen und mit dem Kultusministerium besprechen bzw. mit den Kommunen, sofern deren Archive betroffen sind.

In der Verordnung heißt es z. B. zu den Archivleistungen 3.1.1 bis 3.1.4., dass die Benutzung zu wissenschaftlichen oder Unterrichtszwecken oder zu Zwecken der Erforschung der Landes- und Heimatgeschichte sowie bei mündlichen und schriftlichen Auskünften zu diesen Zwecken gebührenfrei ist. Nach Ziffer 3.2.1.1.1 der Verordnung kosten die üblichen DIN-A-4-Kopien von Archivgut 0,50 Euro, was von der von Ihnen genannten Zahl doch weit entfernt ist. Gerne will ich mit Ihnen gemeinsam prüfen, was dafür getan werden kann, dass die Verwaltungskostenordnung für den Prager-Haus-Verein zu einer günstigen Anwendung gelangt. Ich schlage vor, dass Sie alsbald nach der Wahl zu mir ins Wahlkreisbüro in die Sprechstunde kommen, damit wir uns noch einmal gemeinsam über die Gebührentabellen beugen können. Dabei sollten Sie dann auch Ihre Belege vom Staatsarchiv mitbringen, damit wir sehen können, welche Gebühren genau berechnet worden sind. Ich halte das im Übrigen auch für eine nicht unwichtige Frage der Unterstützung ehrenamtlicher Erforschung und Pflege der Heimat- und Landesgeschichte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Christine Lieberknecht