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Frage von Stefan W. •

Frage an Daniel Oetzel von Stefan W. bezüglich Jugend

Entsprechend dem Artikel der "taz" vom 06.02.2020
https://taz.de/Wegen-neuer-Gehaltsstufen/!5658131/
sind die 450 Sozialarbeiter in den Allgemeinen­ Sozialen Diensten (ASD) in Tarifanstellung.

Die ASD-Dienststellen sind in der Regel befugt, hoheitlichen Eingriff in die Familie durch Inobhutnahmen durchzuführen.
Die ASD-Dienststellen sind in der Regel befugt, den hoheitlichen Verwaltungsakt "Gewährung von Hilfe zur Erziehung" zu erlassen (mit hin zu den zwischen dem freien Sozialhilfeträger und dem Leistungsempfänger geschlossenen zivilrechtlichen Vertrag mit Steuergeldern zu begleichen).

Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz ist Staatsorganisationsrecht, insoweit Pflicht.

Aus welchem Grund findet bei den ASD-Dienststellen offenbar keine Verbeamtung statt?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr W.,es geht Ihnen also nicht darum, in Frage zu stellen, dass Inobhutnahmen geboten sein können, sondern darum zu betonen, dass Ihrer Ansicht nach diejenigen Personen, die Inobhutnahmen in Hamburg durchführen, dazu nicht befugt seien, weil sie nicht verbeamtet sind.Ich kann mich nur wiederholen: Diese Frage ist keine, die politisch beantwortet werden kann, sondern juristisch beantwortet werden muss. Wenden Sie sich gegebenenfalls an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft.Viele Grüße,Daniel Oetzel