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Frage von Rainer B. •

Frage an Daniel Rottmann von Rainer B. bezüglich Innere Sicherheit

Wie stehen Sie zum privaten Waffenbesitz durch Sportschützen und Jäger? Inbesondere interessiert mich Ihre Haltung zur geplanten Änderung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie: Gesetzesentwurf IP-15-6110 vom 18. November zur Änderung der Richtlinie 91/477/EEC

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr B.,

zunächst finde ich es bemerkenswert, dass die Anfragen zum Waffenrecht zu den meistgestellten Fragen gehören, die mir per email im Wahlkampf gestellt werden. Inhaltlich möchte ich mich wie folgt antworten:

1.) Die geplante Änderung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie soll der Sicherheit und der Abwehr von Terrorgefahr dienen. Doch es ist mehr als fraglich, ob ein solches Gesetz dieses Anliegen wirklich voranbringt. Die größte Gefahr in Deutschland und Europa geht von unregistrierten Waffen aus, die für Kriminelle oder mögliche Terroristen leicht zu beschaffen oder in die EU einzuführen sind. Das geplante Gesetz wird die Sicherheit nicht erhöhen und den Terror nicht verhindern. Ich lehne es deshalb ab.

2.) Das "Wildtiermanagementgesetz" (Jagdrecht) in der aktuellen Fassung hat zu großer Unzufriedenheit in der Jägerschaft geführt. Wir sind für eine sofortige Rücknahme des Gesetzes und eine Neufassung des Jagdrechts unter Einbindung der Jagdverbände. Vergleichen Sie dazu Seite 56 unseres Landtagswahlprogrammen ( http://afd-bw.de/wahlprogramm/ ) .

3.) Die unangekündigten Kontrollen von Jägern und Sportschützen dürfen nicht ausschliesslich den kontrollierten Jägern und Sportschützen in Rechnung gestellt werden. An dieser Stelle muss unverzüglich eine neue Regelung getroffen werden, die die in Rechnung gestellten Beträge auf einen Höchstbetrag beschränkt.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rottmann