Frage von Manfred K. • 29.03.2024
Wie weit ist der im Koalitionsvertrag vorgesehene Entwurf zur verfassungsrechtlich seit 1949 zwingend vorgesehenen Ablösung der Kirchenleistungen und wie hoch ist der vorgesehene Betrag?
Sehr geehrter Herr Heidenblut.
Ich halte es für einen Skandal, daß jahrzehntelang eine Institution für durch ein Feudalsystem abgepreßtes Vermögen abgefunden wird.
Für diesen über 200 Jahre alten Tatbestand werden anstandslos Beträge in Milliardenhöhe geleistet.
Bei deutlich jüngeren Sachverhalten, siehe Drittes Reich und Kolonialzeit, bei denen in deutschem Namen tatsächlich menschlicher und materieller Schaden zugefügt wurde, zierten sich alle Regierungen bei deutlich kleineren Beträgen.
Gerade heute, da die Angehörigen der Amtskirchen keine Mehrheit mehr bilden, wäre es an der Zeit, Zeichen zu setzen und die komplette Trennung von Kirche und Staat zu vollenden, also auch die Erhebung der Steuern nicht mehr im Auftrag durchzuführen.
Gruß
M. K.
Antwort ausstehend von Dirk Heidenblut SPD