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Dorothee Martin
SPD
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Frage von Angelika R. •

Frage an Dorothee Martin von Angelika R.

Sehr geehrte Frau Martin,

Warum gibt es dieses Schuljahr keine Geschwisterkindregelung für die Essenskosten ?
Wie passt das zum Ganztagskonzept und zur sozialen Teilhabe?

Vielen Dank

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Nach meinen Informationen ist eine Änderung der Geschwisterkindregelung nicht bekannt.

Die Gebühren für den Ganztag sind sozial gestaffelt. Die Entlastung erstreckt sich in der Grundschule auch auf das Mittagessen. Die Höhe der Entlastung richtet sich dabei nach dem Nettoeinkommen der Familie, der Anzahl der Familienmitglieder und der Anzahl der jüngeren Geschwister in der Familie, die kostenpflichtig betreut werden. Eltern, die eine Reduzierung der Gebühren in Anspruch nehmen möchten, geben dazu ihr Nettoeinkommen an. Zur Ermittlung Ihres monatlichen Einkommens wird Ihnen im Schulbüro oder im Internet ein Formular zur Verfügung gestellt. Zur Familie zählen das betreffende Kind, die Eltern des Kindes sowie die Geschwister des Kindes, sofern alle in einem Haushalt zusammen leben. Geschwisterkinder, die außerhalb des Haushaltes leben, zählen nur dann zur Familie, wenn für sie Unterhalt gezahlt wird. Die Geschwisterkindregelung: Für das jüngste betreute Kind wird die volle Gebühr erhoben. Für das zweite betreute Kind reduziert sich der Betrag auf ein Drittel der für die Einkommensgruppe ermittelten Gebühr. Für das dritte und jedes weitere betreute Kind reduziert sich die Gebühr auf ein Fünftel. Diese Gebührenentlastungen gelten für alle Gebührenzahler, auch für Höchstsatzzahler. Das heißt auch sie profitieren von der Geschwisterkindregelung. Entscheidend ist, dass die Geschwister kostenpflichtig betreut werden, also beispielsweise in einer Kita, bei einer Tagespflegeperson oder in GBS.

Eine Geschwisterkindregelung für die Essenskosten besteht also weiterhin. Sollten Sie konkrete anderslautende Informationen haben, können Sie mir diese sehr gerne senden.

Beste Grüße
Dorothee Martin

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