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Eckhard Pols
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Frage von Klaus R. •

Frage an Eckhard Pols von Klaus R. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Pols,

Unter

https://www.glaserei.org/lueneburg/eckhard-pols-glaserei-aULNZM

fand ich einen Hinweis auf Ihr Glaserei-Gewerbe.

Dann gibt es zum Abschluss auf der kommerziellen Seite einen Link, der beim Betätigen mich auf Ihre Politik-Seite bringt.

Eine typische Verquickung von Wirtschaft und Mandat?

Ich bitte um Stellungnahme und Entfernungdes Links.

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlchen Grüßen

K. R.

Portrait von Eckhard Pols
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Riecken,

vielen Dank für Ihre Anfrage hier über abgeordnetenwatch.de und den Hinweis auf die Verlinkung von glaserei.org. Mir war die Seite nicht bekannt, ich habe eine Verlinkung auch nicht veranlasst.

So wie es aussieht, ist das Portal glaserei.org eine gewerbliche Web-Seite, die sich anscheinend öffentliche Gewerberegister (hier sogar veraltet) zu eigen macht und dadurch selbst gewerblich tätig werden will. Handwerksbetriebe sollen auf ihren Seiten werben, um somit Kunden zu gewinnen.

Zwischen glaserei.org und mir besteht und bestand keine geschäftliche Verbindung bzw. Beziehung.

Es gibt keine Firma Eckhard Pols, Käthe-Krüger-Str. 21, 21337 Lüneburg. Wie Sie auch den Handelsregistereintragungen bzw. deren Änderungen, die auch in der Lüneburger Landeszeitung veröffentlicht werden, hätten entnehmen können, haben meine Frau und ich unsere letzten noch verbliebenen Geschäftsanteile zum Endes des Jahres 2017 veräußert. Mein Anteil an der Glaserei-GmbH lag auch in den letzten Jahren nur noch bei ca. fünf Prozent. Da die Internet-Domain www.pols.de auf mich persönlich zugelassen ist, kann und möchte ich diese natürlich weiter für mich nutzen.

Lassen Sie mich aber grundsätzlich noch etwas zu einer selbständigen, unternehmerischen Tätigkeit von Abgeordneten sagen: Wenn wir wollen, dass Personen aus der gesamten Gesellschaft in Parlamenten vertreten sind, nicht nur aus dem öffentlichen Dienst (Lehrer, Richter, Sozialarbeiter etc.), muss es gestattet sein, seinen Handwerksbetrieb weiter zu führen. Denn Lehrer, Richter, Sozialarbeiter sowie anderweitig abhängig Beschäftigte haben ein Rückkehrrecht auf ihren ehemaligen Arbeitsplatz. Dies hat ein Unternehmer nicht, deswegen muss er neben seinem Mandat sicherstellen, dass seine Firma nach Beendigung des Mandats noch da ist, damit das Einkommen für sich und seine Familie gesichert bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Pols, MdB