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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Klaus W. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Klaus W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker !

Wie ist es möglich, dass die Staatsanwaltschaft einen Journalisten verfolgt, der mitgeholfen hat, die Cum-Ex Praktiken aufzudecken, die den Steuerzahler Milliarden gekostet haben. Gibt es auch bei uns bald "türkische Zustände "???? Warum duckt sich die Politik vor der Macht der Banker weg? Wie kann es sein, das nicht etwa die Kriminellen verfolgt werden sondern diejenigen, die solche Machenschaften aufdecken ?? Das ist schlicht und einfach ein Skandal. Ich erwarte als Bürger dieses ( bald schon Bananen-) Staates eine klare nachvollziehbare Erläuterung.
Mit reichlich Wut im Bauch
K. W.

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CDU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage hier auf abgeordnetenwatch.de. Sie nehmen Bezug auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Oliver Schröm, Chefredakteur der Recherchegruppe Correctiv.
Bei der Beurteilung dieses Sachverhalts ist es zunächst wichtig, die verschiedenen Zuständig- und Verantwortlichkeiten auseinanderzuhalten. In diesem Fall ist die Staatsanwaltschaft Hamburg aufgrund eines Ersuchens der Schweizer Behörden tätig geworden. Insider-Informationen hierzu liegen mir als Mitglied des Deutschen Bundestages nicht vor; es hat auch kein Bundespolitiker irgendwelchen Einfluss auf das Vorgehen der Hamburger Staatsanwaltschaft. Das hängt damit zusammen, dass wir hier klare Gewaltenteilung zwischen Politik, Regierung/Verwaltung und Justiz, zusätzlich zwischen Bundes- und Landesebene haben, gerade im Unterschied zu manchem Bananen-Staat ;-).
Wo sich hier Politik vor der Macht der Banker weg duckt, kann ich konkret nicht erkennen.
Dass die Staatsanwaltschaft auf ein Ermittlungsersuchen der Schweiz Ermittlungsmaßnahmen aufnimmt, um den Sachverhalt und einen Anfangsverdacht zu klären, ist auch nicht ungewöhnlich, sondern rechtsstaatliche Praxis. Wenn sich der Anfangsverdacht aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erhärtet, wird das Verfahren eingestellt. Dabei wird der weite Freiraum, der der Presse schon wegen ihrer Bedeutung für die Demokratie und abgesichert durch Art. 5 Abs. 1 S.2 GG zusteht, in die rechtliche Beurteilung einfließen. Diesem Verfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg kann ich im konkreten Fall nicht vorgreifen.
Unabhängig davon wäre ein Ergebnis, bei dem Sanktionen gegen den aufdeckenden Journalisten verhängt würden, nicht aber gegen die Erfinder und Anwender des Cum-Ex-Steuertricks, aus meiner heutigen Sicht allerdings überraschend und sicher Anlass, sich mit den Einzelheiten auseinanderzusetzen und gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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