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Evelyne Gebhardt
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Frage von Johannes K. •

Frage an Evelyne Gebhardt von Johannes K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Gebhardt,

Sie sind jetzt schon seit geraumer Zeit im Europaparlament tätig und hatten in dieser Zeit sicherlich mit dem einen oder anderen der 15.000 – 20.000 in Brüssel arbeitenden Lobbyisten zu tun.
1. Was war das letzte, in Ihren Augen "unmoralische Angebot", dass Ihnen seitens eins Lobbyisten unterbreitet wurde und das Sie selbstverständlich ausgeschlagen haben?
2. Warum gibt es auf europäischer Ebene, außer Absichtsbekundungen und unverbindlichen Regelungen, bisher keine verbindlichen Richtlinien für die Arbeit der sog. "Fünften Gewalt" der Lobbyisten?
Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Evelyne Gebhardt
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kritzinger,

es ist richtig, dass in Brüssel viele Lobbyisten arbeiten, die häufig auch mich um ein Gespräch bitten. Ich kann mir aber als Abgeordnete selbst aussuchen, bei wem ich mich informiere. Zu den Lobbyisten gehören nicht nur Arbeitgeberverbände, sondern auch Bürgerinitiativen, Gewerkschaften, Kirchen oder Sozialverbände. Gespräche mit diesen Organisationen können sehr wertvoll sein um die zu lösenden Probleme besser zu begreifen, denn wir wollen keine Politik im Luftleeren Raum gestalten.
Das europäische Parlament hat ein "quasi-verbindliches" Register für Lobbyisten: Wer als Lobbyist einen Zugangsausweis zum Europäischen Parlament bekommen möchte, muss sich registrieren. Unter diesem Link können Sie alle beim Europäischen Parlament und bei der Europäischen Kommission registrierten Lobbyisten einsehen: http://europa.eu/lobbyists/interest_representative_registers/index_en.html
Das Europäische Parlament hat in einer Resolution am 8. Mai 2008 die Einrichtung eines gemeinsamen verpflichtenden Registers für alle Europäischen Institutionen gefordert. Daran wird zurzeit in einer Arbeitsgruppe zwischen Parlament und Kommission gearbeitet. Nach dem Willen des Parlaments soll das Register die Lobbyisten verpflichten ihre Finanzquellen offen zu legen. Außerdem soll es einen Verhaltenskodex enthalten sowie Sanktionen für den Fall, das gegen diesen Kodex verstoßen wird.

Mit freundlichen Grüßen,
Evelyne Gebhardt