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Frage von Marek M. •

Frage an Florian Post von Marek M. bezüglich Umwelt

Wie steht die SPD und Sie selbst zum Thema Fracking?

nmfG
Musnicki

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Musnicki,

ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 21. Juni 2015 zum Thema Fracking. Ich habe in der Rubrik Fracking soeben die Frage von Herrn Harjes zum gleichen Thema beantwortet, die meine kritische Position und die ebenso kritische Sicht der SPD darstellt. Ich hoffe, die Antwort ist Ihnen genau genug. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne wieder an mich.

Der Entwurf zur Änderung wasser- und naturrechtlicher Vorschriften mit Bezug auf Fracking enthält die schärfsten Auflagen und Schutzmaßnahmen für unser Grundwasser, die wir je hatten.

Das bereits seit den 60ern in Deutschland unfallfrei praktizierte, sogenannte „konventionelle“ Fracking zur Gasförderung und zur Trinkwassererschließung soll weiterhin durchführbar sein. Die hier bereits bestehenden Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt, beispielsweise der Umgang mit Lagerstättenwasser, sollen mit dem Regelungspaket deutlich verschärft werden. Für alle Frackingvorhaben werden Umweltverträglichkeitsprüfungen verbindlich vorgeschrieben, was die Transparenz und Beteiligung im Genehmigungsverfahren deutlich verbessert. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist damit zwingend durchzuführen.

Darüber hinaus sind Regelungen zur Vorsorge vor Erdbeben und zur Vermeidung von Methanemissionen vorgesehen. Die Beweislast für mögliche Bergschäden, die von Fracking-Maßnahmen bzw. Tiefbohrungen stammen, soll den Unternehmen aufgelegt werden. Damit müssen Unternehmen bei jedem Schaden beweisen, dass dieser nicht auf Grund von Frackingmaßnahmen entstanden ist. Zudem werden Sie erstmals verpflichtet, die von Ihnen beim Fracking verwendeten Substanzen offenzulegen, wobei die Verwendung von wassergefährdenden Substanzen ausgeschlossen wird.

In Wasserschutzgebieten, Heilschutzquellen, Einzugsgebieten von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung dienen, wird Fracking untersagt. Auch werden die Regelungen für den Umgang mit Lagerstättenwasser insgesamt deutlich verschärft. An die Entsorgung von Rückflüssen werden hohe Anforderungen gestellt.

Es liegt ein guter Entwurf eines Regelungspaketes vor, der ein rechtliches Vakuum beim Fracking ausfüllt. Sämtliche Umweltstandards werden erheblich verbessert; gleichzeitig wird Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, für Behörden und für Unternehmen geschaffen. Damit nehmen die vorliegenden Gesetzentwürfe endlich das in Angriff, was die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Ein Scheitern dieses Gesetzes würde hingegen bedeuten, dass Fracking mit umweltschädlichen, nicht klar definierten Standards nicht ausgeschlossen werden kann. Bei einem Wahlergebnis von 25,7 % können wir leider nicht alle unsere Vorstellungen umsetzen. Wir hätten uns weitergehende Regelungen zum Füllen des rechtlichen Vakuums gewünscht und verhandeln intensiv um dies soweit wie möglich umzusetzen.

Den Entwurf des Regelungspakets wollen wir an für uns entscheidenden Punkten verbessern:

Unser zentrales Anliegen ist, dass der Bundestag im Umgang mit unkonventionellem Fracking das letzte Wort hat (Parlamentsvorbehalt). Aus unserer Sicht sollte die von der Union hineinverhandelte Expertenkommission nur eine Beratungs- und Beurteilungsfunktion haben, die sie im Rahmen von Erprobungsmaßnahmen ausübt. Damit können wir nach den Probebohrungen neben den naturwissenschaftlichen auch den gesellschaftlichen Folgen Rechnung tragen und kommerzielles, unkonventionelles Fracking beschränken oder stoppen.

Auch ist im vorliegenden Gesetzentwurf die Anzahl der Probebohrungen nicht begrenzt. Die Zahl der Erprobungsmaßnahmen muss aber auf das wissenschaftlich notwendige Maß beschränkt werden.

Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ohne das nötige Wissen über die Folgen ist nicht verantwortbar. Für die SPD und auch mich persönlich ist es klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Ohne dieses Gesetz wäre Tür und Tor für Unternehmen geöffnet, Frackingmaßnahmen ohne die nötige Rücksicht auf die Umwelt und notwendige Einschränkungen durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Post