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Friedlinde Gurr-Hirsch
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Frage von Kerstin S. •

Frage an Friedlinde Gurr-Hirsch von Kerstin S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Gurr-Hirsch,

als Familienunternehmen hier in Baden-Württemberg haben wir seit einigen Jahren zu kämpfen. Steigende Preise für Düngemittel, Weinbergsartikel, Spritzmittel,... . Dagegen sinken unsere Einnahmen. Mit zunehmenden offenen Agrarmärkten stehen wir im Wettkampf mit anderen Kollegen in anderen EU-Ländern. Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern wie z.B. Frankreich, Dänemark, Niederlande... zahlen wir bei uns im Land extrem hohe Steuern auf Agrardiesel. Warum ist es nicht möglich, den deutschen Agrardieselsatz anderen anzupassen? Wieso zahlen wir 40 cent pro Liter während andere zwischen 1 cent und 10 cent Steuer bezahlen? Warum hebt die Politik diese Wettbewebsbenachteiligung der deutschen Landwirte nicht auf. So geht das Höfesterben sicher weiter.

Viele Grüße , Kerstin Schweizer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schweizer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. August 2010, in dem Sie das Thema Agrardieselbesteuerung aufgreifen.

Es ist Tatsache, dass durch die unterschiedlich hohen Energiesteuern auf Agrardiesel innerhalb der EU gegenwärtig erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der deutschen Landwirtschaft bestehen. Insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Situation vieler landwirtschaftlicher Betriebe stellt der steuerliche Nachteil beim Agrardiesel einen zusätzlich belastenden Kostenfaktor dar.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat bereits in der Vergangenheit mehrfach durch die Einbringung von Bundesratsinitiativen zur Agrardieselrückvergütung, zur Änderung des Energiesteuergesetzes und zur Besteuerung von Biokraftstoffen die Gelegenheit ergriffen, um auf die Beseitigung dieser Wettbewerbsverzerrungen auf EU-Ebene hinzuwirken.

Die Aussetzung von Selbstbehalt und Obergrenze für die Verbrauchsjahre 2008 und 2009 bedeutete daher für die Landwirte einen wichtigen Schritt zur Kostenentlastung. Ende Juni 2010 hat sich die Bundesregierung nunmehr darauf verständigt, die Aussetzung von Selbstbehalt und Obergrenze unbefristet fortzuführen. Dies bedeutet, dass die Agrardieselsteuer (Normalsatz 47,04 Cent/l) nun dauerhaft um 21,48 Cent/l auf den derzeit geltenden Steuersatz von 25,56 Cent/l abgesenkt wird. Trotz dieser Absenkung ist die Agrardieselsteuer in Deutschland im EU-Vergleich nach wie vor sehr hoch. Deshalb werden sich Bund und Land weiter für eine Harmonisierung der Agrardieselbesteuerung auf EU-Ebene einsetzen.

Gestatten Sie mir abschließend noch folgende Anmerkungen: Wettbewerbsverzerrungen zwischen einzelnen EU-Ländern ergeben sich auf Grund unterschiedlicher Kostenstrukturen in der Erzeugung und Vermarktung und unterschiedlichen Erlösen. Allerdings lassen sich diese Unterschiede nicht auf eine einzige Ursache zurückführen. Sie hängen vielmehr von einer Vielzahl von Rahmenbedingungen ab, wie zum Beispiel den Regelungen im Umweltbereich (Pflanzenschutz, Düngung, Boden- und Gewässerschutz), zum Verbraucherschutz, zum Tierschutz und im Baurecht sowie von der Ausgestaltung der Agrarinvestitionsförderung. Auch die Besteuerung des Einkommens und der Energie wirken sich auf die Produktionskosten aus. Oberstes Ziel der künftigen Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit muss daher die Stärkung der Position der landwirtschaftlichen Erzeuger in der gesamten Wertschöpfungskette - vom Acker bis auf den Teller - sein, um höhere Preise am Markt zu erzielen. Der verstärkte Absatz regionaler Produkte bietet hierfür gute Chancen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedlinde Gurr Hirsch MdL