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Fritz Felgentreu
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Frage von Martin R. •

Frage an Fritz Felgentreu von Martin R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Felgentreu,

zur Ihrer Beantwortung am 21.09.09 meiner Frage vom 21.09.09 möchte ich folgendes bemerken:

"Das Internet ist kein rechtsfreier Raum", ist keine Antwort auf meine Frage, das ist ein Allgemeinplatz, der mir leider zeigt, wie wenig Sie mit diesem Thema vertraut sind.
Ich erhoffte von Ihnen eine Antwort als Person, und nicht in erster Linie als SPDler.
Das geht aber nur, wenn man nicht mit einer Fünf-Punkte-Antwort loslegt, die Infos liefert, die allen am Thema Interessierten sowieso schon vorliegen.
Anstatt "Kenntnisstand" wünsche ich mir Meinung, Emotion und Selbsteinschätzung.
Authentischer wäre gewesen, wenn Sie anstatt dieser Statement-Wüste einfach geschrieben hätten, "Sorry, nicht meine Baustelle." (Was ich völlig in Ordnung gefunden hätte, echt)

Mit freundlichen Grüßen,
Martin Riemer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Riemer,

Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich bei der Beantwortung der Fragen, die mich über Abgeordnetenwatch erreichen, in der Ausführlichkeit antworte, die ich - je nach Thema - für angemessen erachte. Ich bitte Sie zudem zu bedenken, dass Ihre Frage und meine Antwort nicht ausschließlich von Ihnen gelesen wird, sondern auch von weiteren Interessierten. Ich nehme an, dass nicht jede Leserin und nicht jeder Leser so tief im Thema steckt wie Sie oder sich bisher so intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt hat. Daher habe ich in meiner Beantwortung Ihrer Frage wie auch bei der Beantwortung vieler anderer Fragen auf dieser Plattform weiter ausgeholt.

Meine Antwort auf Ihre Frage vom 13. September 2009 ist kein allgemeiner Platzhalter, sondern meine Meinung. Mein persönliches Fazit, das Sie am Ende meiner Antwort lesen können, ist meine Selbsteinschätzung:

"Mein persönliches Fazit: Der Bundesgesetzgeber hat es sich nicht leicht gemacht. Ich hätte gerne an den Debatten in der SPD-Fraktion teilgenommen - dann könnte ich heute besser nachvollziehen, welche Argumente zur Annahme gerade dieser Konstruktion geführt haben. Trotzdem sehe ich weiterhin Probleme. Ich vermute: Wenn die Effektivität des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie zweifelsfrei erwiesen wäre, dürften die Regelungen, die als Zensur kritisiert werden, wohl als hinnehmbar erscheinen. Aufgabe des Gesetzgebers wäre es dann vor allem darauf zu achten, dass die hier geschaffenen Eingriffsmöglichkeiten nicht beliebig ausgeweitet werden. Gerade die Effektivität aber bleibt umstritten. Nach meinem Kenntnisstand findet der Austausch von kinderpornographischem Material in der Regel nicht über einschlägige Websites statt. Wenn das richtig ist, würde die Zielrichtung des Gesetzes ins Leere laufen. Deshalb wird der Gesetzgeber bei der Evaluierung vor allem zu prüfen haben, ob die Erfahrungen zeigen, dass das Gesetz seinen Zweck überhaupt erfüllen kann."

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Fritz Felgentreu