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Frage von Albrecht K. •

Frage an Fritz Felgentreu von Albrecht K. bezüglich Innere Sicherheit

Der Bundestag hat beschlossen, die drei Staaten Algerien, Tunesien und Marokko zu "sicheren Herkunftsstaaten" zu erklären. Sind Sie erleichtert oder fanden Sie das bedenklich?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Position zum Thema sichere Herkunftsstaaten. Ich bin weder erleichtert gewesen, noch finde ich diese Entscheidung bedenklich.

Ziel der Einführung sicherer Herkunftsstaaten ist es, das Asylverfahren zu entlasten. Die knappen Behörden- und Unterbringungskapazitäten müssen für die wirklich Schutzbedürftigen genutzt werden. Für sichere Herkunftsstaaten gilt die Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr besteht. Die SPD setzt sich jedoch dafür ein, dass diese Vermutung in rechtsstaatlicher Weise auch widerlegt werden kann.

Wichtig zu wissen ist folgendes: Verfolgte aus sicheren Herkunftsstaaten können nach wie vor Asyl oder Flüchtlingsschutz in Deutschland erhalten – unabhängig von der Einstufung ihres Herkunftsstaates als sicher. Das Gesetz geht in diesen Fällen zwar primär davon aus, dass der Staat sicher ist; jeder Antragsteller und jede Antragstellerin wird jedoch individuell angehört und kann diese Annahme widerlegen. Gegen einen Ablehnungsbescheid besteht ebenfalls die Möglichkeit der Klage.

Für die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten sind beispielsweise die Asyl-Anerkennungsquoten ein Indiz für die Lage im betreffenden Staat. Die Gesamtschutzquote für Antragsteller und Antragstellerinnen betrug im ersten Quartal 2017 für Algerien 0,3%, für Marokko 1,2% und für Tunesien 0,6%. Mit anderen Worten: 99,3% aller Anträge aus den drei Staaten wurden abgelehnt. Viele Migranten aus den drei genannten Staaten werden zwar registriert, aber stellen danach keinen Asylantrag beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), was ebenfalls auf eine geringe Schutzbedürftigkeit hinweist.

Dabei sind wir uns bewusst, dass unter anderem die Lage Homo-, Trans- und Intersexueller eines genaueren Blickes bedarf. Das BAMF hat bestätigt, dass die Entscheider und Entscheiderinnen durch Vorgaben der Behörde besonders sensibilisiert werden, in diesen Fällen genau zu recherchieren, damit im Einzelfall Asyl- oder Flüchtlingsschutz gewährt werden kann.

Zudem muss die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen, der die Voraussetzungen für die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat überprüft. Dies wird erstmals im Oktober 2017 geschehen und im Anschluss muss die zukünftige Bundesregierung ihre Entscheidung erneut kritisch prüfen. Die Streichung von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten ist per Verordnung der Bundesregierung möglich.

Daher halte ich die Entscheidung die drei genannten Staaten als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, in der jetzigen Situation für nachvollziehbar. Die kritische Überprüfung dieser Einstufung finde ich ergänzend hierzu wichtig.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Fritz Felgentreu