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Frage von Thomas S. •

Frage an Harald Weinberg von Thomas S. bezüglich Gesundheit

Abgabe von Betäubungsmitteln im Notfall zur Überbrückung

Sehr geehrter Herr Weinberg,

nach geltender Rechtslage machen sich Ärzte in jedem Fall strafbar, wenn sie medizinisch notwendig und fachgerecht, ohne gesundheitliches Risiko und sozial erwünscht in einem Notfall Betäubungsmittel einem Palliativpatienten zum Gebrauch überlassen. Nahezu alle medizinischen und juristischen Verbände und Experten sind sich einig, dass die unerträgliche Rechtslage in diesem Fall geändert werden muss. Wie stehen Sie zu der Forderung der Petition Nr.16123 vom 16. Januar 2011:

Petitionstext
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass umgehend Änderungen in der Gesetzgebung zu erfolgen haben, damit die medizinisch indizierte Abgabe von Betäubungsmitteln zur Unzeit durch einen Arzt keinen Straftatbestand mehr darstellt. Qualifizierten Ärzten und Palliative Care Teams muss die Abgabe von Betäubungsmitteln zur zeitlich begrenzten Anwendung durch und/oder für den Patienten, zum Beispiel bei schwersten Schmerzen und lebensbedrohlicher Atemnot, zur Überbrückung im Notfall erlaubt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Sitte
Deutsche PalliativStiftung

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Sehr geehrter Herr Sitte,

vielen Dank für Ihre Frage. Wie Sie wissen, hat meine Kollegin Kathrin-Senger Schäfer sich mit dieser Frage befasst und Sie auch unterstützt. Auch ich habe soeben eine Frage an die Bundesregierung gestellt, ob sie in der kommenden Novelle des Arzneimittelrechts eine Änderung beabsichtigt. Die Antwort werde ich Ihnen zuschicken, alsbald sie kommt und wie es die Feiertage zulassen.

Ich hoffe wir können helfen, dass die Bundesregierung das geltende Recht ändert.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Weinberg MdB

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Sehr geehrter Herr Sitte,

hier meine Frage und die angekündigte Antwort der Bundesregierung:

"Haben Gespräche der Bundesregierung mit Palliativverbänden und -medizinern zur Thema Überlassung von Medikamenten, die den Regelungen zu Betäubungsmitteln unterstehen, in der zweiten Hälfte des Jahres 2011 stattgefunden und wird die Bundesregierung mit der anstehenden Novelle des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften eine Lösung für die betroffenen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte vorschlagen, die die Legalisierung der Überlassung zum Ziel hat?

Antwort:
Am 10. August 2011 hat im Bundesministerium für Gesundheit ein Fachgespräch stattgefunden, an dem u.a. die Palliativ-/Hospizverbände teilgenommen haben. Dabei wurde die Frage der rechtlichen Ermöglichung des Überlassens von Betäubungsmitteln durch Ärzte an Palliativpatienten in bestimmten ambulanten Notfall- bzw. Krisensituationen erörtert. Die mit dieser Thematik zusammenhängenden Aspekte werden im Bundesministerium für Gesundheit derzeit intensiv geprüft."

Mit freundlichen Grüßen
Harald Weinberg MdB