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Heike Gebhard
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Frage von Frank S. •

Frage an Heike Gebhard von Frank S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Gebhard,

ich lese in der Presse, dass Sie gesagt haben sollen, dass Ihr Gesetzentwurf allen aufgezeigten Punkten der Anhörung vom 18.06.2013 entspricht Frage 1: Stimmt das, haben Sie das gesagt?
Wenn ja, stellen Sie sich damit gegen das Urteil des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Battis, der glasklar die Verfassungswidrigkeit des Gesetzentwurfes begutachtet hat. .
Frage 2: Über welche juristische Qualifikation verfügen Sie?
Frage 3: Woher nehen Sie das Selbstbeswußtsein, sich gegen anerkannte Fachleute zu stellen.
Frage 4: Ist es nicht vielmehr so, dass nicht sein darf wass nicht sei soll?

Mit freundlichen Grüßen
Frank Schwanbeck

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwanbeck,

Herr Prof. Battis hat sein Urteil damit untermauert, dass die Begründung des Gesetzentwurfes nicht den Anforderungen entspricht. Das Parlament beschließt ausschließlich das Gesetz selbst. Die Gründe, die es bewegen, einem Gesetz - in diesem Fall unverändert - zuzustimmen, hat es in seiner Beratung (auch für eine mögliche juristische Überprüfung) deutlich zu machen. Das ist in den Ausschusssitzungen am 2. Juli (Unterausschuss Personal), am 3. Juli (Justizausschuss) und am 4. Juli (Ausschuss für Kommunalpolitik sowie Haushalts- und Finanzausschuss) erfolgt und ebenso protokolliert. Unsere Abwägungen haben wir schließlich in einem 13-seitigen Entschließungsantrag dokumentiert, am 10. Juli ist das Parlament diesem gefolgt.

In der Tat kann man in dem genannten Entschließungsantrag nachlesen, wie wir allen Hinweisen aus der Anhörung nachgegangen sind. Nicht nur das, wir haben uns insbesondere an neun Urteilen des Bundesverfassungsgerichts orientiert.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Gebhard MdL

PS: Wenn Sie sich die Zusammensetzung unserer Fraktion anschauen, werden Sie feststellen, dass wir zahlreiche Juristen in unseren Reihen haben; das gilt auch für unsere hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.