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Frage von Christina T. •

Frage an Heinz Rolfes von Christina T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Bei der Kommunalwahl durften wir ab 16 wählen. Wir haben uns in der Schule darüber unterhalten warum wir bei der Landtagswahl erst ab 18 wählen dürfen. Können Sie uns eine Antwort geben.

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Hallo Christina,

herzlichen Dank für die Frage.

Zunächst freue ich mich darüber dass die Landtagswahl und die Frage der Wahlberechtigung in der Schule ein Thema war. Wir unterscheiden in Deutschland zwischen dem aktiven und dem passiven Wahlrecht. Auch bei der Kommunalwahl haben die sechzehnjährigen Jugendlichen nur das aktive Wahlrecht. Sie dürfen die Kandidaten ihrer Wahl zwar wählen, nicht aber selber kandidieren. Dies ist für den Kommunalbereich so beschlossen, weil man die jungen Menschen an die Politik heranführen wollte. In den Wahlbereichen bei der Kommunalwahl kennt man sich bestens aus und die Entscheidungen vor Ort sind fast immer direkt erfahrbar und daher beurteilbar. Es werden keine Gesetze verabschiedet.

Für die Land- und Bundestagswahl ist dieses ganz anders. Hier wird die Volljährigkeit vorausgesetzt. Dies hat auch gute Gründe. Nicht volljährige Jugendliche würden ja sonst über die Zusammensetzung eines Gesetzgebungsorgans mitentscheiden, obwohl sie selber noch nicht in vollem Umfang die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit haben. Für Jugendliche gibt es ja zum Beispiel das Jugendstrafrecht weil sie mit ihrer ganzen Persönlichkeit noch nicht ausgereift sind und im Falle einer Straftat nicht in erster Linie bestraft sonder durch entsprechende erzieherische Maßnahmen auf das weitere Leben vorbereitet werden sollen. Dies gilt aber auch für viele weitere Bereiche. Sowohl das passive wie auch das aktive Wahlrecht setzen aber voraus, dass man in vollem Umfang für alles was man tut auch verantwortlich ist. Das heisst dann auch, mit achtzehn Jahren kann man für den Landtag und für den Bundestag nicht nur die Stimme abgeben sonder auch kandidieren.

Ich freue mich über alle Wählerinnen und Wähler. Leider müssen Sie sich aber noch ein wenig gedulden.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Rolfes