Irene Mihalic
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Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christoph S. •

Geschwindigkeit der Wahlprüfung bei der nächsten Bundestagswahl

Sehr geehrte Frau Mihalic
Bei der letzten Bundestagswahl dauerte es von der fehlerhaften Wahl bis nur Nachwahl sehr lange. Wenn z.B. bei der nächsten Bundestagswahl eine Partei 5,03% oder 4,97% bekommt und dann Lobbyisten oder Fans unterlegener Kandidaten Unregelmäßigkeiten "finden": Wie lange wird des dann dauern, dies rechtskräftig auszuräumen oder dem Fehler wirksam durch Nachwahl abzuhelfen? Welche Methoden sind vorgesehen oder können noch verbessert werden?
[Beispiel: FDP und Freie Wähler bekommen je 5,03%, Linke und Wagenknechts Partei je 4,9%. CDU CSU FDP und Freie Wähler bekommen eine knappe absolute Mehrheit und wählen den Kanzler. Wenn einer der 4 plötzlich über bzw unter die 5%-Hürde kommt, verliert die Regierung ihre Mehrheit, jede Ablehnung der Nachwahl durch den Bundestag hat Geschäckle]

Irene Mihalic
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Bundeswahlgesetz gibt Auskunft über Vorgaben und Fristen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/BJNR003830956.html

              

§ 44 Wiederholungswahl

(1) Wird im Wahlprüfungsverfahren eine Wahl ganz oder teilweise für ungültig erklärt, so ist sie nach Maßgabe der Entscheidung zu wiederholen.

(2) Die Wiederholungswahl findet nach denselben Vorschriften, denselben Wahlvorschlägen und, wenn seit der Hauptwahl noch nicht sechs Monate verflossen sind, auf Grund derselben Wählerverzeichnisse wie die Hauptwahl statt, soweit nicht die Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren hinsichtlich der Wahlvorschläge und Wählerverzeichnisse Abweichungen vorschreibt.

(3) Die Wiederholungswahl muss spätestens sechzig Tage nach Rechtskraft der Entscheidung stattfinden, durch die die Wahl für ungültig erklärt worden ist. Ist die Wahl nur teilweise für ungültig erklärt worden, so unterbleibt die Wiederholungswahl, wenn feststeht, dass innerhalb von sechs Monaten ein neuer Deutscher Bundestag gewählt wird. Den Tag der Wiederholungswahl bestimmt der Landeswahlleiter, im Falle einer Wiederholungswahl für das ganze Wahlgebiet der Bundespräsident.

(4) Auf Grund der Wiederholungswahl wird das Wahlergebnis nach den Vorschriften des Sechsten Abschnittes neu festgestellt. Die nach § 42 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 zuständigen Wahlleiter benachrichtigen die gewählten Bewerber und fordern sie auf, binnen einer Woche schriftlich zu erklären, ob sie die Wahl annehmen.

Grundsätzlich ist es gut und wichtig in Deutschland zu überprüfen, ob Wahlen auch korrekt abgelaufen sind. Eine gründliche Prüfung erfordert daher auch eine gewisse Zeit. Die Wahlwiederholung in Berlin hat aber insgesamt  2,5 Jahre gedauert. Das ist eindeutig zu lang.

An den Möglichkeiten einer Verkürzung der Dauer arbeiten wir gerade. Beispielsweise wäre es sinnvoll - etwa in Fällen, in denen  offensichtlich eine umfangreiche und zeitaufwendige Beweiserhebung erforderlich ist  - die Wahlprüfung direkt an das Bundesverfassungsgericht zu überweisen und somit die Dauer zu verkürzen.

Weitere Informationen gibt es auch unter: https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/B/bundeswahlgesetz-974284

              

Mit freundlichen Grüßen

Irene Mihalic

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