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Antwort von Ismail Ertug
SPD
• 25.08.2021

Bei der nun angenommenen Verordnung handelt es sich um eine nur vorübergehend, für drei Jahre, gültige Regelung. Diese ist ein Kompromiss zwischen der Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet einerseits und dem Schutz der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer andererseits.

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