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Frage von Bernd R. •

Frage an Jochen Hartloff von Bernd R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Hartloff,

kürzlich hat sich endlich auch der bekannte BGH- Richter (und Kommentator des Strafgesetzbuches) Prof. Dr. iur. Thomas FISCHER öffentlich für die Einführung des Wortprotokolls - und sogar der Videoaufzeichnung - in der Tatsacheninstanz ausgesprochen (1).

Hierzu wüßte ich gern: Wie stehen Sie als Jurist -und als SPD- Spitzenfunktionär - dazu?

Gibt es nachlesbare Vorschläge Ihrer Partei zur - meines Erachtens überfälligen- Änderung der Strafprozeßordnung, vielleicht auch der ZPO, in eine solche Richtung?

Falls nicht: Was spricht gegen solche Initiativen?

Gehe ich fehl in der Annahme, namhafte Rechtsanwender würden nach Aktivitäten der Legislative -im Interesse der Bürger wie des Ansehens der Justiz- regelrecht rufen?

Wem genau nützt denn noch der Verzicht auf die ausgezeichneten Möglichkeiten der Videodokumentationen (auch bei Psych. Begutachtungen im informierten Einverständnis der Probanden, vgl. Anfrage seitens des Vereins Anti-Korruption.Reformation 2014 e.V. vom 3.1.2015, Link 2) in Gerichtsverfahren?

Ich bitte Sie höflichst um wahrheitsgemäße und vollständige - sachkundige - Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Rieder

2. Vorsitzender des Vereins Anti- Korruption.Reformation 2014 e.V.

1) Auf Nachfrage des Berliner Strafverteidigers SEYDEL bei Zeit online, h 1:15: 35 hier:
http://www.zeit.de/video/2015-10/4568815641001/bundesrichter-ich-bin-kein-wutbuerger

2) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_katarina_barley-778-78009--f448111.html#q448111

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rieder,

die Beiträge von Prof. Dr. Thomas Fischer schätze ich, da sie zumeist
anregend für die Klärung juristischer Fragen sind.

Mir sind die Diskussionen, um die Einführung eines Wortprotokolls in
Strafverfahren (Tatsacheninstanz) bzw. um die Einführung von
Videoaufzeichnungen bekannt.

Wie Sie sicher wissen, hat sich eine Expertenkommission mit den Fragen von
Videoaufzeichnungen befasst. Die Ergebnisse wurden zwischen Bund und Ländern
auf Einladung des BMJV diskutiert.
Die Vorschläge werden z. Zt. bei dem BMJV auf mögliche Auswirkungen, auch im
Hinblick auf Revisionsverfahren, geprüft.
Um Ihnen einige kurze Einschätzungen von meiner Seite hier mitzuteilen:

Ich gehe davon aus, dass die generelle Einführung von Wortprotokollen für
Tatsacheninstanzen nicht sinnvoll ist, da der zu erwartende Erkenntnisertrag
nur schwerlich zu dem damit verbundenen Aufwand im Verhältnis steht. Hierbei
unterstelle ich, dass Ihnen die Regelungen des § 273 StPO zu Protokollen
bekannt sind. - Wortprotokolle sind grundsätzlich möglich; ggf. könnte man
aus meiner Sicht überlegen, besondere Antragsrechte zur Wortprotokollierung
über das bisherige Maß hinaus zu ermöglichen.

Ohne das Thema hier erschöpfend behandeln zu können, ist meine Einschätzung
zu Videoaufzeichnungen, dass überlegt werden kann, wie man sich die Technik
für im Gesetz zu bestimmende Verfahrensteile besser nutzen kann. Eine
generelle Aufzeichnung der gesamten Verfahren halte ich selbst derzeit nicht
für sinnvoll. Zu klären wäre in jedem Fall, welche Bedeutung die
Aufzeichnungen für mögliche Verfahrensrügen im Revisionsverfahren haben
könnte.

Ich gehe davon aus, dass uns die Frage bei der Diskussion, wie sich das
Strafverfahrensrecht weiter entwickelt, noch länger begleiten wird.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Hartloff, MdL