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Johannes Kahrs
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Frage von Christian G. •

Frage an Johannes Kahrs von Christian G. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Kahrs,

das Überthema der Bundestagswahl ist die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Neben Wirtschafts- und Steuerpolitik, den Themen Bildung und Gesundheit ist ein zentraler Punkt die Familienpolitik.

Bisher wird durch das Ehegattensplitting der Trauschein staatlich subventioniert – egal ob Kinder vorhanden sind oder nicht – und eine eher unpartnerschaftliche Arbeitsteilung gefördert: einer verdient viel (zumeist der Mann) und der andere wenig bis gar nicht (zumeist die Frau). Wäre es nicht sinnvoller für die Familienförderung ein Realsplitting einzuführen, wonach alle Leistungen einer Familie für Unterhalt, Ausbildung und Betreuung von der Steuer abgesetzt werden können!? Und zwar egal ob ein Trauschein vorhanden ist oder nicht – denn Familie ist da, wo Kinder sind. Neben einer konkreten Entlastung von Familien, kann so auch ein Baustein zur Zukunftssicherheit für Deutschlands entstehen.

Und nun zu meiner Frage: Was halten Sie und ihre Partei von diesen Überlegungen? Wenn sie zustimmen, wie sähe die konkrete Umsetzung aus? Wenn Sie diese Idee ablehnen, was für Alternativen bieten sie an?

Haben Sie vielen Dank für ihre Antwort. Ich bin gespannt!
Mit freundlichen Grüßen, Ihr Christian Geißler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Geißler,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Familienpolitik der SPD.
Die Familie steht im Mittelpunkt unserer Politik. Familie ist dort, wo Kinder sind oder wo mehrere Generationen füreinander einstehen. Sie bleibt die von den allermeisten Menschen gewünschte Lebensform. Nach wie vor lebt die große Mehrheit von Frauen und Männern in Deutschland in einer Ehe mit einem oder mehreren Kindern.
Den auch verfassungsrechtlich gebotenen besonderen Schutz von Ehe und Familie werden wir selbstverständlich weiterhin sicherstellen. In diesem Zusammenhang steht auch das Ehegattensplitting nicht zur Disposition. Zugleich haben wir in den vergangenen sieben Jahren versucht, der gesellschaftlichen Realität Rechnung zu tragen. Durch die mehrfache deutliche Herabsetzung des Einkommens- und des Spitzensteuersatzes seit 1998 ist der maximale Steuervorteil durch das Ehegattensplitting kontinuierlich gesunken. Der Unterschied zwischen Ehepaaren und nichtehelichen Lebensgemeinschaften hat sich also in steuerlicher Hinsicht verringert. Der vom Bundesverfassungsgericht geforderte besondere Schutz der Ehe wurde so zugleich beibehalten.
Nach den Plänen der SPD soll es zwar keine Möglichkeiten für Familien geben, familienbezogene Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Durch die Einführung des Elterngeldes (in Höhe von 67 % des Einkommens) wird jedoch sichergestellt, dass gerade junge Familien im ersten Lebensjahr ihrer Kinder eine besondere finanzielle Förderung erhalten. Ich denke, angesichts der demographischen Herausforderungen müssen wir in der kommenden Legislaturperiode weitere Maßnahmen zur Förderung von Familien ergreifen müssen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Johannes Kahrs