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Frage von Monika W. •

Frage an Johannes Kahrs von Monika W. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Kahrs,

das EEG 2016 sieht die Ausschreibung von Solar- und Windkraftwerken vor. Dies würde aller Erfahrung nach den Ausbau Erneuerbarer Energien entschleunigen und kleinere Bürgerenergiegenossenschaften benachteiligen. Die Klimaschutzziele seien damit nicht mehr erreichbar. Die SPD scheint nicht gewillt, Herrn Gabriel, der bereits eigenmächtig zB die Speicherförderung kurzfristig beendet hatte ( http://www.energie-experten.org/erneuerbare-energien/photovoltaik/stromspeicher/foerderung.html ), entgegenzutreten. Wie stehen Sie zur Novelle des EEG 2016?

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Antwort von
SPD

Sehrgeehrte Frau Wrangel,

Vielen Dank für Ihre Frage.
Für die SPD kann Ökonomie nur mit ökologischem Bewusstsein funktionieren, und auch die Energiewende kann nur unter der Berücksichtigung des Zieldreiecks Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit langfristig zum Erfolg führen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat gerade in den vergangenen Jahren eine sehr positive Entwicklung genommen, so dass im Jahr 2016 eine Umweltpolitik im Fokus steht, die auf eine Marktetablierung der Erneuerbaren abzielt. Die Weiterführung der anfänglichen Fördermaßnahmen kann nicht mehr in dem bisherigem Ausmaß aufrechterhalten werden, da der Strommarkt und das Stromnetz entsprechend ausgebaut werden müssen. Durch die mangelnde Elaboration der Stromnetze kann überschüssiger Strom aus dem Norden nicht in den Süden abgeführt werden. Der Strombedarf in den südlichen Regionen der Bundesrepublik muss dann ersatzweise durch fossile Kraftwerke gedeckt werden, wobei zum einen entsprechend hohe Ersatzkosten entstehen und zum anderen dem Ziel des Umweltschutzes entgegengewirkt wird. Aus diesem Grund soll der Gesamtausbaukorridor für Erneuerbare-Energie-Anlagen nicht über 45% liegen. Diese Neuregelung ermöglicht es, den Ausbau der Stromnetze anzugleichen. Insbesondere der Transport von Strom aus Offshore-Anlagen in den Süden durch Gleichstromleitungen ist notwendig, um die Energiewende voranzutreiben. Bezüglich Ihrer Frage zu einer möglichen Benachteiligung kleinerer Energiegesellschaften steht für die SPD der Erhalt der Vielfalt der Betreiber von Erneuerbarer-Energie-Anlagen bei der Umstellung der Förderung auf Ausschreibung im Fokus. Stadtwerke und Bürgerenergiegesellschaften sollen weiterhin die Möglichkeit haben, an Ausschreibungsverfahren teilzunehmen. Mit dem Ziel, Bürgerenergiegesellschaften bei Ausschreibungen im Bereich Onshore-Wind nicht zu benachteiligen, enthält der EEG-Entwurf Kriterien zur Definition von Bürgerenergiegesellschaften. Werden diese Kriterien erfüllt, dann können Bürgerenergiegesellschaften unter erleichterten Bedingungen an Ausschreibungen teilnehmen. Wir haben Zweifel, ob dieser Weg in der Realität umsetzbar ist. Das sogenannte „Versicherungsmodell“ ist als Alternative weiterhin in der Diskussion. Danach sollen kleinere Bieter mit ggf. nur einem Projekt in einem Pool zusammengefasst werden und durch die Vielzahl der Projekte das Zuschlagsrisiko des Einzelnen verringert werden.

Mit freundlichem Gruß,

Johannes Kahrs