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Frage von Adelbert R. •

Frage an Jürgen Banzer von Adelbert R. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr verehrter Herr Banzer,

erwerbsgeminderte Rentner erhalten einen Rentenabschlag von 10,8% max. Dies vollzieht die Rentenversicherung Bund weiterhin, obwohl ein Senat des Bundessozialgerichts entschieden hat, dass kein Rentenabschlag bei erwerbsgeminderten zulässig ist.

Der Vorsitzende Richter in diesem Fall wurde mittlerweile auf eine andere Stelle versetzt. Auf die Rentenkasse könnten Milliardenkosten zukommen, da hat man vielleicht einen unliebigen Richter zwangsversetzt. Weitere Richter werden wohl nun der Auffassung der Rentenversicherung Bund folgen, da diese das Schicksal dieses Richters nicht teilen möchten. Sind die Richter somit wirklich unabhängig, oder ist diese Floskel nur Makulatur?
Desweiteren.

Kindergeld:
Die Kinder in Deutschland werden ungleich behandelt. Ein konkretes Beispiel hierfür ist die Kindergeldregelung. Ottonormalverdiener erhält bei 1-3 Kinder je 154 € pro Monat. Bei der Steuerveranlagung wird dies mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Hierbei erhalten Spitzenverdiener zurzeit ca. 230€ (154€ Kindergeld + 76€ Steuerkomponente)pro Kind pro Monat.(Kinderfreibetrag x Grenzsteuersatz+Solz.) M.E muss hiermit Schluss sein. Ich Frage wo bleibt da die Gleichbehandlung nach dem Grundgesetz?
Denn manche sind gleicher als andere!!! Ich frage mich, warum dies noch nicht zur Sprache kam in der Presse oder in der Politik!
Wie stehen Sie hierzu? Wieso erhalten Einkommensreiche Leute mehr Kindergeld durch die Einkommensteuererklärung?

Mit freundlichen Grüssen
Adelbert Ringwald
Dipl. Betriebswirt BA Steuern&Prüfungswesen

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