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Frage von Sabine H. •

Frage an Karin Maag von Sabine H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Maag,

der Corona-Impfstart in Deutschland geht daneben. Lieferprobleme, leere Impfzentren, miserable Kommunikation.

So beschreibt ein Artikel im Münchener Merkur die aktuellen Corona Ereignisse https://www.merkur.de/politik/coronavirus-deutschland-impfstart-jens-spahn-panne-impfungen-bayern-berlin-brandenburg-angela-merkel-90155733.html

Mich und viele Mitmenschen beunruhigt am meisten, dass immer nur von Impfen die Rede ist! Es geht doch vielmehr um die Immunisierung der Menschen gegen das Virus, auf welchem Weg auch immer, so dass sie selbst nicht mehr erkranken und auch nicht mehr ansteckend sind, oder sehen Sie das anders!?
Und genau in diesem Zusammenhang stellt sich aktuell die Frage, wie viele Menschen geimpft wurden und nicht immunisiert sind, weil die Kühlkette bei der Impfstofflieferung unterbrochen war? https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_89186380/bayern-kuehlprobleme-bremsen-impfstart-in-acht-landkreisen-aus.html

Wer haftet für etwaige Folgeschäden der Betroffenen (z.B. Ansteckung durch irrige Annahme der Immunisierung) und ist es dem Deutschen Staat nicht möglich, im Gesundheitswesen Impfstoffe vorschriftsmässig kühlen zu lassen?

Ist diese groß angekündigte Impfaktion aus Ihrer Sicht nicht eine einzige PR-Veranstaltung, sprich Werbung in eigener Sache, statt Hilfe in einer äusserst bedrohlichen Situation für Millionen von Menschen und was werden Sie/können Sie den möglicherweise fehlerhaft (wirkungslos) Vakzinierten anbieten?

Danke.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. Januar 2021, die Sie mir über www.abgeordnetenwatch.de übermittelt haben. Darin thematisieren Sie den Ende Dezember 2020 begonnenen Start der Schutzimpfungen gegen das Coronavirus und die damit in Verbindung stehende Berichterstattung über unterbrochene Kühlketten bei der Impfstofflieferung. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten.

Ich bin sehr froh, dass wir seit Ende Dezember 2020 nun endlich mit der Schutzimpfung gegen das Coronavirus beginnen können. Bei allem verständlichen Unmut darüber, dass es am Anfang aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit der Impfstoffe noch ruckelt, dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren, was für ein großer Forschungserfolg es ist, dass wir nach weniger als einem Jahr bereits einen - und mittlerweile zwei – sicheren und wirksamen Impfstoff zur Verfügung haben.

Aktuell ist die Anzahl der Impfdosen jedoch noch begrenzt. Die Unternehmen müssen jetzt den Impfstoff auch herstellen. Wir haben in Deutschland derzeit zwei Impfstoffanbieter, die bereits Impfstoffdosen geliefert haben. Voraussichtlich ab Ende Januar wird ein weiterer Anbieter dazukommen. Der Start der Impfungen und die hoffentlich baldige weitere Herstellung der Impfstoffdosen sind wichtige Schritte zur Bekämpfung der Coronavirus Pandemie und damit auch hin zu etwas mehr Normalität.

Gerade vor diesem Hintergrund habe ich ebenso wie Sie die Berichterstattung über die Unterbrechung von Kühlketten bei einzelnen Impfstoffdosen mit großer Besorgnis verfolgt. Die bisher verfügbaren Impfstoffe bedürfen besonderen Anforderungen hinsichtlich der Kühlungsvoraussetzungen und der Verhinderung von Erschütterungen. Der Transport als auch die Lagerung der Impfstoffe muss von Logistikunternehmen durchgeführt werden. Auch deshalb werden die Impfstoffe aktuell nur in den Impfzentren sowie von mobilen Impfteams verimpft.

Als Gründe für die stellenweise notwendig gewordene Vernichtung von Impfstoffdosen wurden unter anderem eine Unterbrechung der Kühlkette genannt. Vor dem Hintergrund der derzeit nur sehr begrenzten Verfügbarkeit von Impfstoffdosen gegen das Coronavirus ist das hoch problematisch und muss in Zukunft dringend vermieden werden. Gleichzeitig ist die Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffes die oberste Priorität, dazu dienen die Prüfungen und Freigaben der Impfchargen durch das dafür zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und eben auch die minutiöse Kontrolle der Kühlkette. Die Bundesländer, die grundsätzlich die Impfungen organisieren und durchführen, sind hier dringend angehalten, solche Ausfälle zu vermeiden. Gleichzeitig möchte ich hier auch für die Verantwortlichen in allen Bundesländern betonen, dass sie ihr Bestes tun, um diese gewaltigen logistischen Herausforderungen zu stemmen, die eine solche einzigartige Impfaktion mit sich bringt. Bei aller berechtigten Kritik möchte ich auch darauf hinweisen, dass wir uns zwar alle wünschen würden, dass es noch schneller geht, mittlerweile über 1,3 Millionen Menschen geimpft werden konnten und die Hälfte der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen eine Impfung angeboten bekommen konnten. Die ersten notwendigen Zweitimpfungen sind in dieser Woche angelaufen. In einem Punkt stimme ich mit Ihnen überein: Solche Berichte über die unterbrochenen Kühlketten sorgen für Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Das müssen wir dringend vermeiden, gleichzeitig bleibt es aber auch wichtig, dass wir transparent auch darüber berichten, wo Schwierigkeiten auftreten. Nur so können wir das nötige Vertrauen in die Impfungen gewinnen.

Deswegen kann ich zu Ihrer konkreten Frage noch einmal betonen: Die Vernichtung der Impfstoffdosen in den Zweifelsfällen dienen gerade dem Ziel, dass keine Impfstoffdosen geimpft werden, bei denen es bei der Herstellung, beim Transport oder bei der Lagerung Probleme gab. Hier greifen die strengen Sicherheitsbestimmungen: Diese Dosen werden vernichtet.

Grundsätzlich sind insbesondere schwere Nebenwirkungen bei Impfstoffen selten, aber selbstverständlich auch nie ganz auszuschließen. Sollten Verdachtsfälle von Impfkomplikationen auftauchen, können diese dem zuständige Paul-Ehrlich-Institut direkt über die Webseite übermittelt werden, das diese sorgsam prüft und auswertet. Auch nach der Zulassung wird die Sicherheit der Impfstoffe also weiter überwacht, so muss auch der Zulassungsinhaber regelmäßig Sicherheitsberichte erstellen, die von den Zulassungsbehörden in der Europäischen Union gemeinsam bewertet werden. In Bezug auf Ihre Frage zur Haftung, etwa dann, wenn es bei der Anwendung des Impfstoffs zu einer Schädigung kommt, ist je nach Fallgestaltung eine Haftung des pharmazeutischen Unternehmens möglich. Die konkreten Haftungsregelungen ergeben sich grundsätzlich aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen habe und zumindest einige Bedenken auflösen konnte.

Mit besten Grüßen
Karin Maag