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Katja Mast
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Frage von Fritz S. •

Frage an Katja Mast von Fritz S. bezüglich Gesundheit

sehr geehrte Frau Mast

Wie ist Ihre Haltung zur Einführung der Widerspruchslösung bezüglich einer Organspende ?

Ich habe einen Organspenderausweis schon seit vielen Jahren.

Für Ihre haltungsbegündende Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

F. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sinn,

zuerst einmal möchte ich mich für die lange Antwortzeit entschuldigen.

Ausgehend von der Frage "Wie können wir die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen?" haben wir im Bundestag einen langen Reflexionsprozess hinter uns.

Da die Frage nach Organspende eine grundlegende ethische Frage ist, wurde das wichtige Thema in einer offenen Orientierungsdebatte diskutiert.

Eine Organtransplantation bedeutet für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Heilung oder Linderung ihrer Beschwerden. Während die Anzahl von Patientinnen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, jährlich bei ungefähr 10.000 Personen liegt, ist die Zahl der Organspender seit 2012 rückläufig. Häufig fehlt es den Kliniken an Zeit und Geld, um mögliche Spender zu identifizieren.

Derzeit müssen Menschen aktiv zustimmen, wenn sie nach einem Hirntod ihre Organe spenden wollen. Ein Vorschlag für eine grundlegende Systemänderung - die sogenannte doppelte Widerspruchslösung - sieht vor, dieses Prinzip umzukehren: Jeder Mensch wäre damit Organspender, es sei denn, er oder sie hat zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen. Als doppelte Sicherheit hätten zudem die Angehörigen die Möglichkeit, einer Organspende zu widersprechen. Die Befürworter dieser Lösung versprechen sich dadurch einen deutlichen Anstieg der Spenderzahlen und verweisen auch auf Länder wie Spanien oder Frankreich, in denen es drei bis viermal so viele Spender auf eine Million Einwohner gibt wie in Deutschland.

Die Gegner sehen in der Widerspruchslösung hingegen einen zu starken Eingriff in die persönliche Freiheit des Einzelnen. Zudem fürchten sie, dass die Skepsis gegenüber der Organspende dadurch zunehmen könnte.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf des neuen Transplantationsgesetzes, den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten, sollen die Organspendestrukturen in den Entnahmekrankenhäusern verbessert und besser vergütet werden. Das ist eine gute Lösung. Experten sind sich einig: Die Gesetzesänderung kann Chancen der Organspende verbessern.

Zur Stärkung der Organspendestrukturen sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten der Kliniken vor.

Zukünftig sollen die Transplantationsbeauftragten anteilig von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt werden. Der zeitliche Umfang der Freistellung ist abhängig von der Zahl der Intensivbehandlungsbetten im jeweiligen Krankenhaus. Auch sollen Transplantationsbeauftragte in ihren Einrichtungen Zugang zu den Intensivstationen erhalten und uneingeschränkten Einblick in Patientenakten bekommen, um das Spenderpotenzial besser auswerten zu können.

Ebenso legt der Gesetzentwurf eine pauschale Abgeltung für Leistungen, die die Krankenhäuser im Rahmen einer Organspende erbringen, fest. Auch die Freistellung der Transplantationsbeauftragten wird den Kliniken vollständig refinanziert.

Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zur Angehörigenbetreuung soll schließlich auch der Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen des Organspenders klar geregelt werden.

Ein solcher Austausch ist für viele Betroffenen von großer Bedeutung.

Die Neuregelung des Transplantationsgesetzes ist ebenso notwendig wie die zur Erklärung der Spendenbereitschaft. Hier gilt es weiterhin eine gute Lösung zu finden.

Ich finde Aufgabe von Politik muss es sein, vermeidbares Leid zu verhindern. Das kann die Widerspruchslösung leisten. Niemand soll freilich gezwungen werden.

Aber Menschen aufzufordern, diese Widerspruchentscheidung zu treffen, ist ein zumutbarer Baustein, um die Spenderzahlen zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast

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