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Katja Mast
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Frage von Andreas H. •

Frage an Katja Mast von Andreas H. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Frau Mast,
nach dem vor kurzem beschlossenen Rentenpaket sollen Erwerbsgeminderte mehr Rente bekommen, in dem die Zurechnungseit angehoben wird. Da man als Erwerbsgeminderter zu einer Gruppe gehört, der es finanziell sehr schlecht geht, ist das zunächst eine sehr gute Nachricht. Dann habe ich aber gelesen, dass dies nur für Menschen gilt, bei denen nach 2018 die Erwerbsminderung festgestellt wird. Ist das wirklich so? Kann das möglich sein? Ich konnte das erst gar nicht glauben, weil das doch sehr ungerecht wäre? Auch Erwerbsgeminderte, bei denen die Erwerbsminderung vor 2019 festgestellt wurde, leiden durch ihre unverschuldete Erkrankung unter einem schweren finanziellen Absturz und unter der Aussicht auf eine geringe Altersrente und damit unter der Aussicht auf Altersarmut. Erwerbsgeminderte wurden bisher von der Politik immer sehr vernachlässigt. Und das scheint jetzt bei dem neuen Rentenpaket wieder so zu sein. Durch das Rentenpaket haben viele Menschen Vorteile, denen es finanziell besser geht als Erwerbsgeminderten. Als Erwerbsgeminderter profitiert man hingegen vom Rentenpaket gar nicht, obwohl man zu einer der ärmsten Gruppen gehört. Ich habe festgestellt, dass wenn einem plötzlich und unerwartet das Schicksal ereilt, schwer krank und arbeitsunfähig zu werden, man tatsächlich deutlich weniger als die Hälfte dessen hat, was man vorher hatte. Deutlich weniger. Neben dem Problem, den die Krankheit und Schwerbehinderung mit sich bringt, leidet man dann auch noch unter finanzieller Not. Warum tut die Politik für viele Gruppen etwas, nur für Erwerbsgeminderte gar nichts?
Ich habe diese Frage auch schon hier an Frau Nahles gestellt, aber sie hat mich an Sie verwiesen, weil Sie Expertin für dieses Thema wären.
Viele Grüße
A. H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Erwerbsminderungsrente.

Sie haben Recht, die Verbesserungen bei den Zurechnungszeiten gelten leider nur für "Neuzugänge" bei der Erwerbsminderungsrente ab 2019, für den Bestand leider nicht.
Ich verstehe, dass die aktuelle für persönlich sehr ärgerlich ist.

Allerdings profitieren auch BestandsrentnerInnen der Erwerbsminderungsrente von der im Rentenpakt enthaltenen Haltelinie beim Rentenniveau.
urch die Haltelinie, die das Absenken des Rentenniveaus auf unter 48 % stoppt, steigen die Renten stärker als sie es ohne die Haltelinie getan hätten.
Davon profitieren alle Rentnerinnen und Rentner, also auch diejenigen in der Erwerbsminderungsrente.

In der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion sind wir uns der Problematik der Erwerbsminderungs-BestandsrentnerInnen bewusst.
Aus der Union gibt es auch Stimmen, die gar keine Verbesserungen in diesem Bereich wollen. Leider war es im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit der Union
aus Kostengründen nicht möglich, hier eine Verbesserung auszuhandeln.

Als Mitglied der von der Regierung einberufenen Rentenkommission "Verlässlicher Generationenvertrag" werde ich mich dort für das Thema
Erwerbsminderungsrente von BestandsrentnerInnen stark machen.

Mit besten Grüßen
Katja Mast

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