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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Werner F. •

Warum wird das Buergergeld nicht an die Bedingung geknuepft, in Deutschland als deutscher Buerger 5 Jahre Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeitraege gezahlt zu haben?

Sehr geehrte Frau Goering-Eckardt.

Meines Erachtens kann es nicht sein, dass die Haelfte der Buergergeldempfaenger gar keine Deutschen Buerger sind und diese auch noch anders behandelt werden.
Dann nehmen Sie doch bitte Fluechtlinge und Migranten aus dem Buergergeld heraus und schaffen ein neues Fluechtlings- und Migrantengeld zusaetzlich.
Es kann nicht sein, dass hier Menschen, die jahrelang durch Steuern und Beitraege in die Sozial- bzw. auch Solidarsysteme eingezahlt haben, nur gleich oder sogar schlechter beim Buergergeld behandelt werden, als Menschen, die (noch) nicht in die genannten Systeme eingezahlt haben und dies auch vielleicht nie tun werden.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage an Katrin Göring-Eckardt.

Das Bürgergeld sichert das soziokulturelle Existenzminimum ab. Es folgt damit den Vorgaben des Grundgesetzes und stellt sicher, dass jede und jede ausreichend zum Beispiel mit Kleidung, Nahrungsmitteln oder Wohnraum versorgt ist. Da es sich um das verfassungsrechtliche Minimum handelt, ist das Bürgergeld nie davon abhängig, ob die Bezieherinnen und Bezieher zuvor Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.

Viele Menschen, die aus dem Ausland zu uns kommen, beziehen übrigens kein Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die dort gezahlten Regelsätze liegen unterhalb derjenigen des Bürgergeldes.

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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