Um die Ausbreitung von gefährlichen Krankheiten wie COVID-19 zu verhindern, darf der Staat Grundrechte beschränken. All das zu dem Zweck, die Ausbreitung einer Krankheit zu verhindern und damit das Recht bisher nicht infizierter Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, GG).
Frage von Reinhard G. • 17.11.2021
Antwort von Kirsten Kappert-Gonther Bündnis 90/Die Grünen • 22.11.2021
Frage von Matias Leão R. • 09.11.2021
Antwort von Kirsten Kappert-Gonther Bündnis 90/Die Grünen • 22.11.2021
Die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung ist ein Schlüssel zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Die von Ihnen erwähnte Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) füllt ihre wichtige Funktion in der Krise jedoch nicht so aus, wie es notwendig wäre, was ich deutlich kritisiert habe.
Frage von Nico T. • 25.10.2021
Antwort von Kirsten Kappert-Gonther Bündnis 90/Die Grünen • 03.11.2021
Da im Bundesrat ja nicht einzelne Parteien, sondern die Landesregierungen vertreten sind und im Falle dass Koalitionspartner sich in Sachfragen nicht einig sind mit Enthaltung gestimmt wird
Frage von Heinrich P. • 04.10.2021
Antwort von Kirsten Kappert-Gonther Bündnis 90/Die Grünen • 19.10.2021
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Es besteht große Hoffnung, dass es zu einer vernunftgeleiteten Cannabispolitik kommt. Nach Jahren des Stillstands kommt endlich Bewegung in die Legalisierungsdebatte.