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Frage von Winfried W. •

Frage an Kirsten Tackmann von Winfried W. bezüglich Verkehr

Die Einwohnerzahlen stagnieren oder gehen zurück. Was muss von der zukünftigen Bundesregierung getan werden, damit nicht nur der Profit die Häufigkeit und die Strecken des ÖPNV bestimmen?

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Wolfrum,

DIE LINKE setzt sich aus sozialen und ökologischen Gründen dafür ein, allen Menschen die Erfüllung des Grundbedürfnisses nach Mobilität zu ermöglichen - auch denjenigen, die über kein eigenes Fahrzeug verfügen. Deswegen wollen wir, gerade auch in den ländlichen Räumen, ein wesentlich besseres Angebot beim öffentlichen Verkehr schaffen. Das muss barrierefrei und kostengünstig sein. In Brandenburg ist dies eine große Herausforderung, wie ich aus eigener Erfahrung weiß. Denn je größer die Fläche und je weniger Menschen darauf wohnen, desto weniger lassen sich die städtischen Nahverkehrsangebote auf das Land übertragen.

Große Busse kann man nur mit Schülerinnen und Schülern auslasten. Deswegen brauchen wir auf dem Land ergänzende flexible Angebote wie Bürger_innenbusse oder kostengünstige Anruf-Sammeltaxis, um das Leben auf dem Land attraktiver zu machen. Hierfür braucht es einerseits eindeutige rechtliche Vorgaben, dass auch solche Angebote Teil des öffentlichen Personennahverkehrs sind, und andererseits eine öffentliche Förderung. Denn auch wenn mit ehrenamtlich betriebenen Bürger_innenbusse ohne Entlohnung Defizite ausgeglichen werden, sind sie aus unserer Sicht nur ein Symptom der unzureichenden finanziellen Ausstattung im ÖPNV, die wir nicht akzeptieren.

Bei der Finanzierung hakt es besonders deshalb, weil die Bundes-Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) beziehungsweise dem Entflechtungsgesetz nun zwar bis Ende 2019 auf dem bisherigen Niveau weiter gezahlt werden, dies aber wegen Kostensteigerungen und der Inflation in der Realität eine weitere Entwertung bedeutet und die Mittel zudem ab 2020 ganz entfallen werden. Wir setzen uns deswegen für eine Aufstockung der Mittel entsprechend des von den Bundesländern angemeldeten Bedarfes, d. h. von derzeit 1,3 Mrd. EUR um über 600 Millionen Euro jährlich und eine Weiterführung der Finanzierung durch den Bund auch nach 2020 ein.

All dies ändert aber nichts an den rechtlichen Rahmenbedingungen, die dem Profitinteresse der Verkehrsunternehmen im klassischen ÖPNV (also dem, der nicht auf der Schiene stattfindet) Vorschub leistet. Alle anderen vier Fraktionen außer der LINKEN haben sich vergangenes Jahr auf eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) geeinigt, bei der der Vorrang so genannter kommerzieller Verkehre leider zementiert wurde.

Damit hat die deutsche Politik die Chance der Europäischen Verordnung 2007/1370 verpasst, einen klaren gesetzlichen Vorrang für die Direktvergabe an kommunale Verkehrsunternehmen festzulegen. Dies wäre aus unserer Sicht in Verbindung mit einer ausreichenden Finanzierung die beste Maßnahme, ein ausreichendes Verkehrsangebot zu gewährleisten ohne den Profitinteressen Vorrang einzuräumen. Für die Orte, wo es keine kommunalen Eigenbetriebe gibt, sind klare Vorgaben in den jeweiligen Nahverkehrsplänen erforderlich, an denen sich die Verkehrsunternehmen zwingend halten müssen. Auch dies ist durch die geschilderte Reform leider nicht ausreichend sichergestellt, weswegen wir diese Reform des PBefG auch abgelehnt hatten. Wenn Sie sich für die rechtlichen Details näher interessieren, können Sie unseren Entschließungsantrag, mit dem wir unsere Ablehnung begründet haben, gerne hier nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/108/1710860.pdf

Zum Nahverkehr auf der Schiene ist zu sagen, dass wir die DB AG in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführen wollen. Die Bahn kann so am besten wieder auf die richtigen Ziele ausgerichtet werden, nämlich auf das Gemeinwohl sowie einen sicheren und zuverlässigen Schienenverkehr statt auf einen (scheinbaren) Bilanzgewinn. Dann wären auch weitere Ausschreibungen unnötig oder zumindest deutlich gemeinwohlorientierter und fairer als jetzt. Aber auch jetzt besteht die kaum noch genutzte Möglichkeit der Direktvergabe an Bahnunternehmen, die allerdings die EU-Kommission weitgehend einschränken möchte und deren Zulässigkeit im SPNV nach einem Gerichtsurteil wegen nationaler gesetzlicher Bestimmungen in Frage steht. Dennoch ist unsere Präferenz im bestehenden Rechtsrahmen trotz unserer deutlichen Kritik am Geschäftsverhalten der Deutschen Bahn AG die Direktvergabe, weil auf diesem Weg unter den aktuellen Bedingungen ein Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten und der Sicherheitsstandards am besten verhindert werden kann. Das sind neben der flächendeckenden Sicherung der Versorgung mit öffentlichen, bezahlbaren, ökologischen und barrierefreien Verkehrsangeboten die Scherpunkt LINKEr Verkehrspolitik.

Mehr zu den Vorstellungen der LINKEN zur "Mobilität im Jahr 2050" finden Sie hier: https://www.plan-b-mitmachen.de/planb/mobilitat-fur-alle-mit-weniger-verkehr/

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Kirsten Tackmann, MdB