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Lothar Riebsamen
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Frage von Wolfgang R. •

Frage an Lothar Riebsamen von Wolfgang R. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Riebsamen!

In einem Plusminus-Beitrag vom 25.8.09 wurde berichtet, dass nach einer Scheidung eine Familie mit Kindern mehr Steuern bezahlen muss als vorher, obwohl sie einen höheren finanziellen Bedarf hat. Nach Auskunft von Dr. Siegfried Willutzki (ehemaliger Familienrichter) hatte der Gesetzgeber schon vor 30 Jahren versprochen, das Problem auf steuerrechtlicher Eben zu lösen, worauf wir noch heute warten. Zwar findet man in Ihrem Wahlprogramm keinen Hinweis darüber, aber vielleicht will Ihre Partei in der nächsten Legislaturperiode versuchen dieses Unrecht zu beseitigen?
Ein weiterer Fall von Diskriminierung geschiedener Ehegatten erfolgt mit der Abschaffung des sogenannten „Rentnerprivilegs“ (ein Unwort) zum 1.9.09 im Zuge der Reform des Versorgungsausgleiches. In dem weit überwiegenden Teil deutscher Familien verdient der Mann mehr als die Frau und ist zudem der ältere Partner. Da der Mann bei einer Scheidung Rentenpunkte / Betriebsrentenansprüche sofort an die Frau abgeben muss, erhält er bei Rentenbeginn und ab 1.Sep. auch wenn er schon in Rente ist, eine verminderte Rente. Da die Frau diesen Ausgleich erst bei ihrem Renteneintritt erhält, vereinnahmen die Rentenkassen diesen Ausgleichsbetrag für den Zeitraum des unterschiedlichen Rentenbeginns. Mit welchem Recht verfällt eigentlich dieser erarbeitete Rentenanspruch? Bei mir würden das zum Beispiel 800 € weniger Monatsrente für 14 Jahre bedeuten. Berechnen Sie das doch einmal für Ihren Fall! Auch hierzu steht nichts im Wahlprogramm, aber vielleicht denkt Ihre Partei noch einmal darüber nach, ob dieses Unrecht nicht doch abgeschafft gehört, damit der bittere Beigeschmack des reinen Abkassierens von einer sowieso schon belasteten Personengruppe entfällt.
Beide Themen richtig und rechtzeitig vor der Bundestagswahl platziert und Sie können sich vor Wählerstimmen nicht mehr retten!

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Richter

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