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Frage von B. W. •

Frage an Marcus Weinberg von B. W. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Weinberg,

Gegenstand meiner Frage ist die GEZ und die Organisation der Gebührenfinanzierung des ÖR Rundfunks und Fernsehens.

Vorab allerdings möchte ich feststellen, dass ich das „duale System“ von ÖR- und privat finanzierten Medien für vorbildlich halte und darin einen Grund für die hochwertige Medienlandschaft in Deutschland sehe.

Immer wieder sind die Umstände der Gebührenerhebung (Mehrfachberechnung, Ausnahmetatbestände etc.) sowie der Bemessung der Erhöhung (KEF-Bericht) Anlass für teilweise erbitterte Diskussionen in den Medien und zwischen (medien-)politischen Lagern. Auch bieten die Diskussionen dann entsprechend plakativ agierenden Medien die Vorlage für teilweise absurde Meinungsmache.
Der letzte Akt in dieser Diskussion ist die Erhebung von Gebühren auf internetfähige Computer in Unternehmen.
Grundsätzlich sind heutige Möglichkeiten des Medienkonsums nicht mehr vergleichbar mit den Umständen von vor 15 Jahren. TV- und Radiostreaming über das Internet, DVBT-Empfang überall und Mehrwertdienste der Mobilfunkanbieter erlauben es heute jedem, überall alle Formen des Rundfunks und TV zu konsumieren. Hinzu kommt die grundlegende Vermischung von TV und Radio im Internet.
Daher ist eine getrennte Gebührenerhebung für Radio- und TV-Empfang, beruflich oder privat doch nur noch sehr inkonsequent.
Ist es nicht an der Zeit, eine grundlegende Umstrukturierung der Finanzierung vorzunehmen und eine Pauschale einzuführen, die z.B. an die Einkommenssteuer geknüpft ist und sich somit der Inflation automatisch anpasst? Damit wären Diskussionen überflüssig, Kosten würden eingespart (für den Betrieb der Abrechnungs- und Einzugsstellen sowie der KEF-Einrichtung). Gleichwohl sollte man genauere Lösungsvorschläge dennoch besser den Experten überlassen.

Wie stehen Sie zu diesem Thema? Sehen Sie in diesem Bereich Handlungsbedarf, bzw. könnten Sie sich bei entsprechend fundierten Vorschlägen zu einer Überarbeitung der bisherigen Einzugspraxis entscheiden?

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen!
Mit freundlichen Grüßen

B. Willroth, Hamburg

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