Marian Wendt, MdB
Marian Wendt
CDU
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Frage von Helmut T. •

Frage an Marian Wendt von Helmut T. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Wendt,

laut Bundesamt für Statistik gab es 2018 bei "LKW-Unfällen" laußerhalb der LKW 588 Tote und ca. 30000 Verletzte. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht liegt laut STVO bei 80 km/h. Laut mir vorliegendem Schreiben ist der bayerische Innenminister, wie wohl alle seiner Kollegen, damit zufrieden, dass diese wegen des in der EU verpflichtenden Tempobegrenzers nur 90 statt 80 fahren, weshalb er Geschwindigkeitskontrollen bei LKW für nicht mehr als bisher erforderlich hält. Die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit liegt dennoch oft über 90 km/h. Das BAG hat 2016 bei ca. 24000 Kontrollen von LKW- Tachos bei ca. 25% von denen Manipulationen festgestellt. Tempo 80 würde die Zahl der Unfälle, die Personenschäden und den Kraftstoffverbrauch senken. Die Verpflichtung des Staates zum Schutz seiner Bürger ergibt sich aus dem GG. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, über das sich der Herr Minister großzügig hinweg setzt, ist vor einem ordentlichen Gericht kaum einklagbar. Dieses Recht ist dennoch vorhanden und steht nicht zur Disposition, eigentlich. Gibt es eine Instanz, an die sich der Bürger wenden kann, um den Staat an dieses Recht zu erinnern?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Treubel

Marian Wendt, MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Treubel,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. April.

Die meisten Unfälle sind auf menschliches Versagen zurückzuführen, wenn ein oder mehrere Fahrer der beteiligten Fahrzeuge abgelenkt sind oder ihre Geschwindigkeit falsch einschätzen. Die CDU/CSU-Fraktion verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten auf null zu senken. Im Februar 2021 starben in Deutschland 128 Menschen bei Verkehrsunfällen. Es waren zwar 63 Menschen weniger als im Vorjahresmonat, aber immer noch zu viele Todesopfer im Straßenverkehr. Wir sind jedoch auf dem richtigen Weg. Mit der Förderung von Kurvenassistenzsystemen für Lkw durch das Bundesverkehrsministerium wurde bereits eine wichtige Komponente eingeführt, um insbesondere Fahrradfahrer im Straßenverkehr besser zu schützen. Auf diese Weise können Unfälle durch den sogenannten toten Winkel vermieden werden. Der Finanzierungsbetrag wurde daher im laufenden Haushalt nach Drängen der Union auf 10 Millionen Euro verdoppelt.

Bedauerlicher Weise halten sich LKW-Fahrer manchmal nicht an Recht und Gesetz, weshalb auch die von der Union initiierte Novelle der Straßenverkehrsordnung an vielen Stellen eine starke Erhöhung der Geldbußen vor - in vielen Fällen werden die Geldstrafen verdoppelt. Dies ist beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen der Fall: Wenn Sie in einem Stadtgebiet zwischen 16 und 20 km/h zu schnell fahren und die Lichthupe benutzen, müssen Sie nun 70 statt bisher 35 Euro bezahlen. Um die Wirksamkeit der Strafen zu erhöhen, muss jedoch die Kontrolldichte entsprechend gesteigert werden. Hierfür müssen wir unsere Sicherheitskräfte besser ausstatten, um Verstöße gegen die Verkehrsregeln strenger verfolgen zu können.

Neunzig Prozent aller Unfälle beruhen auf menschlichem Fehlverhalten. Deswegen führen der Deutsche Verkehrssicherheitsrat und die Deutsche Verkehrssicherheitsbehörde mit finanzieller Unterstützung des Bundesverkehrsministeriums wichtige Aufklärungsarbeiten im Bereich Sicherheit auf deutschen Straßen durch. Diese erfolgreiche Arbeit werden wir von Seiten der Union selbstverständlich weiter unterstützen, um die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter zu erhöhen.

Für Rückfragen stehen mein Büro und ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Marian Wendt MdB