Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter Krawatte
Martin Rabanus
SPD
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Frage von Reinhard G. •

Frage an Martin Rabanus von Reinhard G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rabanus,

ich habe kürzlich in verschiedenen Medien gelesen, das die Corona-Impfstoffe die Geimpften vor schweren Krankheits-Verläufen schützen. Aber die Geimpften könnten trotzdem (leicht) erkranken – und andere mit Corona infizieren.

https://www.mdr.de/brisant/corona-impfung-ansteckend-100.html

https://www.mdr.de/brisant/quarantaene-impfung-100.html

https://www.swr.de/wissen/ansteckend-trotz-corona-impfung-forschung-100.html

Es gibt ja vermehrt neue Virusvarianten, gegen die einige Impfstoffe nicht so gut wirken sollen. Könnten sich diese möglicherweise bei Geimpften weiterentwickeln (eventuell auch noch mutieren) und dann weitergegeben werden? Es gab ja schon im letzten Jahr die Warnung, dass es Menschen gäbe, die ohne Symptome den Virus übertragen. Manche auch langfristig ... (Sogenannte „Superspreader“)

Ich wäre wohl der Letzte, der dafür wäre, Bürger ihre Freiheitsrechte vorzuenthalten. Trotzdem habe ich folgende Fragen: Auf welcher wissenschaftlicher Grundlage beruht es, wenn die Regierung jetzt Geimpften mehr Rechte einräumen will, als nicht Geimpften? Steht das nicht im Widerspruch zu den bisherigen Aussagen von mehreren Politikern aus der Koalition? Denken Sie, dass Geimpfte sich weniger oft testen lassen sollen, als nicht Geimpfte? Sollten nicht verfassungsrechtlich bedenkliche Maßnahmen mit zweifelhafter Wirksamkeit, wie beispielsweise nächtliche Ausgangssperren, für alle Bürger zurückgenommen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter Krawatte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Großmann,

haben Sie Dank für Ihre Frage zur Gewährung von Freiheiten für Geimpfte Personen.

Die Verordnung für mehr Rechte von Geimpften und Genesenen wurde am Donnerstag vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat stimmte der Verordnung am 7.5.2021 ebenfalls zu. Mit der Gewährung von mehr Rechten für die genannten Gruppen geht jedoch auch einher, dass diese sich nach wie vor an die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot halten sollen. Damit soll eine gfs. symptomfreie Verbreitung eingedämmt werden.

Die Entscheidung, die Einschränkungen der Grundrechte für vollständig Geimpften und Genesenen wieder zurückzunehmen basiert zum einen auf den wissenschaftlich basierten Erkenntnissen des Robert-Koch-Instituts (Link zum RKI; Thema Transmission nach Impfung – an der Stelle finden Sie auch weitere Links zu akt. Corona-verbundenen wiss. Erkenntnissen) sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Link zur Begründung), welches in der Begründung der Ablehnung der Eilanträge gegen die Ausgangsbeschränkungen (die es für angemessen erachtete) ebenfalls betonte, dass Geimpfte nicht gleichgesetzt werden können mit Ungeimpften, und dies sei bei der Verordnungsgebung zu berücksichtigen.

Soweit zu Ihrer Anfrage, für die ich Ihnen erneut danke.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Rabanus, MdB

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