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Frage von Christopher S. •

Frage an Matthias Bartke von Christopher S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bartke,

in meinem Wohnblock werden mehrere Freifunk WLAN-Hotspots angeboten. Diese können von Flüchtlingen und/oder sozial benachteiligten Mitbürgern kostenlos genutzt werden.

Ich halte solche Angebote in unserer (bröckelnden) Solidargesellschaft für unabdingbar. Der freie Zugang zu Medien und Kommunikationsmitteln zeichnet eine Demokratie aus. Es ist schade, dass die Infrastruktur für öffentliche WLAN-Netze von privaten und kommerziellen Anbietern und nicht von einem modernen Staat aufgebaut werden muss.

Um so wichtiger ist eine Gesetzesgrundlage, die Rechtsicherheit für die Anbieter und Nutzer schafft.

Doch genau das leistet der kürzlich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegte Gesetzesentwurf zur Neuregelung des TMG nicht.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Nutzer einen beliebigen Namen beim Login eingeben müssen und versichern, dass sie keine rechtswidrigen Handlungen vornehmen. Diese Maßnahme ist jedoch nachweislich unwirksam gegen das Verhindern von Straftaten.
Kommerzielle Anbieter werden aufgefordert ihr WLANs mit Passwörtern zu verschlüsseln. Wie soll sich dann ein Nutzer spontan mit dem Netzwerk verbinden können? Das Netzwerk wird für ihn erst nutzbar, wenn er sich bei dem kommerziellen Anbieter registriert und damit seine Daten werbetreibenden Unternehmen schenkt. Das hat mit einem "öffentlichen" WLAN-Netz nicht mehr viel zu tun!

Der Gesetzesentwurf scheint mir nicht ausgereift zu sein, berücksichtigt keine Fachmeinungen von Organisationen wie dem Förderverein Freie Netzwerke und scheint gezielt private Anbieter gegenüber kommerziellen Anbietern schlechter zu stellen.

Ich frage mich, wie ihre Meinung zu der Neuregelung des TMG ist?

Werden sie dem Gesetzesentwurf zustimmen?

Ich freue mich über eine Antwort von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Christopher Schwarz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schwarz,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, in welchem Sie Bedenken bezüglich des Referentenentwurfs zur Änderung des Telemediengesetzes zum Ausdruck bringen. Gerne möchte ich nachfolgend näher darauf eingehen.

Es ist richtig, dass sich die Bundesregierung auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) verständigt hat. Damit soll der Koalitionsvertrag umgesetzt werden, der vorsieht, die Potentiale von WLAN als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum auszuschöpfen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu schaffen.

Bei dem vorgelegten Gesetzentwurf handelt es sich um einen Referentenentwurf, der den Bundestag noch nicht erreicht hat. Dieser wurde zunächst an die Länder, Verbände und Fachkreise verschickt, welche nun die Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Fachmeinungen werden also nicht, wie von Ihnen befürchtet, unberücksichtigt bleiben. Das Gesetz wird das Parlament voraussichtlich erst nach der Sommerpause erreichen. Es bleibt also grundsätzlich noch genügend Zeit, offene Fragen zu klären und fachliche Hinweise zu berücksichtigen. Auch im parlamentarischen Verfahren werden die zuständigen Verbände und Fachkreise umfassend Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen.

Zwar hätte auch ich mir eine weiter gehende Regelung für offene Funknetzwerke durchaus vorstellen können. Dennoch halte ich den vorläufigen Gesetzentwurf grundsätzlich für einen guten Kompromiss. Er wird zu deutlich mehr öffentlichen WLAN-Angeboten führen, mehr Rechtssicherheit für Anbieter schaffen und das Kommunikationsgeheimnis der Nutzerinnen und Nutzer besser schützen. Das halte ich für einen guten Schritt. Klar ist aber auch, dass der Entwurf noch einige Fragen offen lässt, auf welche auch Sie in ihrem Schreiben näher eingehen. Es gilt, im parlamentarischen Verfahren entsprechende Antworten zu finden. Daher kann ich heute noch keine Auskunft über mein Abstimmungsverhalten geben. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir die offenen Fragen klären werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Bartke