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Matthias Bartke
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Frage von Verena R. •

Frage an Matthias Bartke von Verena R. bezüglich Verkehr

http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/autobahn-privatisierung-spd-taeuscht-die-eigenen-genossen-26972860

Sehr geehrter Herr Bartke,

der oben verlinkte Artikel ist Ihnen sicherlich bekannt. Können Sie nach dessen Lektüre noch behaupten, Sie würden Sich darum kümmern, dass es in dem dort besprochenem Gesetz keine Schlupflöcher gibt, damit sich am Ende doch wieder nur Megakonzerne auf Kosten der Allgemeinheit bereichern und Herr Schäuble seine angeblich saubere Schuldenbilanz vorzeigen will? Ist es nicht so, dass es keinen einzigen Deal gibt, der gut für Konzerne und gleichzeitig gut für die Allgemeinheit ist!? Ich bitte Sie, alles zu tun, um einer Privatisierung der Autobahnen, so wie es momentan verabschiedet werden soll, entgegenzuwirken.

Viele Grüße aus Ihrem Wahlkreis.

Verena Reinke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Reinke,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail zu den Grundgesetzänderungen. Viele Bürger sind an mich mit dem Verweis auf den Artikel der Berliner Zeitung herangetreten. Gerne erläutere ich Ihnen, warum die SPD niemandem täuscht und die Privatisierung unserer Autobahnen weiterhin - wenn nicht erst jetzt - ausgeschlossen ist.

Dieses Gesetzesvorhaben ist eines der größten und wichtigsten in dieser Legislaturperiode. Es regelt den Bund-Länder-Finanzausgleich neu, der in seiner jetzigen Form in 2019 ausläuft. Unterm Strich ist das Gesetzespaket Ergebnis eines jahrelangen Verhandlungsprozesses zwischen Bund und Ländern, der mehrfach kurz vor dem Scheitern stand. Der Bund wird künftig eine stärkere Rolle beim Ausgleich der Finanzkraft der Länder übernehmen und entlastet damit die finanzstarken Länder (z.B. Hamburg). Er erhält für sein stärkeres finanzielles Engagement nunmehr zusätzliche Steuerungsrechte.

Hinsichtlich der Infrastrukturgesellschaft gilt Folgendes: Die SPD hat von Anfang an eine Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen ausgeschlossen. Wir haben es geschafft eine doppelte Privatisierungsschranke im Grundgesetz zu verankern. Die geplante Infrastrukturgesellschaft wird im ausschließlichen Eigentum des Bundes bleiben. Auch die funktionale Privatisierung durch die Übertragung eigener Aufgaben der Gesellschaft auf Dritte haben wir ausgeschlossen.

Allein sog. Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPPs) zum Bau oder zur Betreibung einzelner Streckenabschnitte sind möglich. Dies wurde beispielsweise bei der Erweiterung der Autobahn Hamburg-Bremen vor einigen Jahren praktiziert. Derzeit gibt es für die ÖPPs keine Regeln und keine Grenzen. Nach der Gesetzesänderung werden sie nur noch bei Streckenabschnitten bis maximal 100 Kilometer zulässig sein, die räumlich nicht miteinander verbunden sein dürfen.

Die eingefügte Änderung im Art. 90 GG lautet:

„ Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Diese Gesellschaft steht im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ist ausgeschlossen. Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“

Somit ist sichergestellt, dass jeder Spielraum für die Privatisierung der deutschen Autobahnen ausgeschlossen ist.

Sehr geehrte Frau Reinke, Sie hatten sich aber zwischenzeitlich auch telefonisch in meinem Büro gemeldet und daraufhin von meiner Mitarbeiterin eine umfassende Stellungnahme zu den einzelnen Aspekten der Infrastrukturgesellschaft erhalten. Falls bei Ihnen dennoch eine Frage offen geblieben ist, werde ich diese gerne beantworten. Lassen Sie mich wissen, wenn dem so ist.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke