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Frage von Christoph W. •

Frage an Matthias Bartke von Christoph W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bartke,

diese Woche soll entschieden werden, dass die Bundesländer Kompetenzen aufgrund der Corona-Pandemie abtreten. Dies ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Liest man z.B. bei Wikipedia unter "Förderalismus" nach, findet man Sätze wie "In der Bundesrepublik ist der Föderalismus durch Artikel 20 des Grundgesetzes ein Staatsstrukturprinzip und somit grundlegender Teil des politischen Systems. Die Ewigkeitsklausel legt fest, dass er unabänderlich festgeschrieben ist." oder "Auch keine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestages und des Bundesrates darf die föderale Struktur und Organisation der Bundesrepublik aufheben."
Wie stehen Sie als Sozialdemokrat diesem - meiner Meinung nach demokratieschädlichen und beängstigenden- Ansatz gegenüber?

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Welker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Welker,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage! Ich bin ein großer Anhänger des Föderalismus und kann daher Ihre Sorgen gut nachvollziehen.

Zum ersten Gesetzentwurf der „Bundesnotbremse“ gab es viel berechtigte Kritik. Auch mir sind einige Punkte als sehr kritisch aufgefallen.

Wegen der zahlreichen Bedenken haben wir eine umfassende Anhörung durchgeführt, bei der zwanzig Experten aus der Rechtswissenschaft, dem Gesundheitswesen, dem Sozialwesen und der Wirtschaft zu Wort kamen. Die Sachverständigen waren sich einig, dass die zentrale Bündelung der Maßnahmen durch ein Bundesgesetz nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Das Föderalismusprinzip wird also durch die Bundesnotbremse nicht beschädigt. Bedenken hatten einige Sachverständige bei Teilen der Grundrechtseinschränkungen, vor allem bei der ursprünglich vorgesehenen strengen Ausgangsbeschränkung. Die von den Experten kritisierten Punkte wurden für das finale Gesetz rechtskonform angepasst oder komplett gestrichen.

Sehr geehrter Herr Welker, dank der nun schnell voranschreitenden Impfung und der sinkenden Inzidenzen ist ein Ende der Pandemie in Sicht. Die Bundesnotbremse hat uns dabei geholfen, der Lage Herr zu werden. Sie ist bis Ende Juni befristet – spätestens dann wird sie ihren Dienst getan haben und Geschichte sein.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!

Matthias Bartke