Matthias Dorn
AfD
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Frage von Jörg B. •

Frage an Matthias Dorn von Jörg B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Dr. Dorn,

Im Altlastenfall am De-Haen-Platz in Hannover sind Schicksale entstanden, die künftig für andere Fälle vermieden und für diesen Fall finanziell rückabgewickelt werden müssen. Wir hatten Ihnen ein erläuterndes Schreiben per Post zugesandt, für dessen briefliche Beantwortung wir uns bei Ihnen sehr bedanken.

Wir sehen die dringende Notwendigkeit politischen Handelns:

1. Bundesweite Gleichbehandlung aller gleichgelagerten Fälle wie am De-Haën-Platz in Hannover, indem die privaten Eigentümer von der finanziellen Belastung der Sanierung freigestellt werden, sofern keine Kenntnis über und kein Verschulden an den Altlasten besteht.

2. Definition der Fristen bzgl. des § 9 BBodSchG

3. Finanzielle Rückabwicklung im Falle der Sanierung am De-Haën-Platz zugunsten der EigentümerInnen

4. Gesetzliche Informationsverpflichtung der Unteren Bodenschutzbehörden über Eintragungen ins Altlastenverzeichnis gegenüber den EigentümerInnen mit Nachweis

Uns interessiert Ihre Meinung zu diesem Themenfeld. Wir würden gern wissen, ob Sie im Falle einer erfolgreichen Kandidatur für unser Anliegen eintreten würden. Am 14.9.2013 wollen wir gern eine Auswertung der Kandidatenrückmeldungen veröffentlichen. Daher bitten wir Sie, Ihre Antwort bis zum 13.9.2013 einzustellen.

Für den Vorstand der BI:
Michael Arnold
Jörg Baltruweit
Henrich Fenner
Sabine Sievert

Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Baltruweit,

auf die von Ihnen jetzt hier teilweise öffentlioch gestellten Fragen hatte ich bereits postalisch geantwortet. Ich füge diese Antwort jetzt noch einmal an.

Ihre Verbitterung über die Situation bzgl. der Sanierung der Altlasten in der List kann ich gut verstehen. Man findet sich als betroffener, aber nicht ursächlich verantwortlicher Bürger als Objekt der gesetzlichen Situation und der behördlichen Entscheidungen in der Position der Macht- und Hilflosigkeit wieder.

Nun bin ich kein Jurist und auch nicht mit den verfahrensrechtlichen Details vertraut und so bitte ich Sie um Verständnis, dass ich mich dazu auch nicht äußern kann. Von Hause aus bin ich Geologe und war neben vielen anderen Kollegen in den neunziger Jahren eine gewisse Zeit mit dem Altlastenprogramm befasst, von daher kenne ich die Problematik, die Sie ansprechen.

Zu Ihren Anregungen (...) kann ich deshalb nur wenig sagen: Zum Beispiel sind die Länder für die Bearbeitung der Altablagerungen und Altlasten zuständig. Es wäre eine Aufgabe der entsprechenden Landesminister, hier bundeseinheitliche Vorgaben zu erarbeiten, Fristen zu definieren oder andere Maßgaben zu erlassen. Doch dieser Teil des Umweltrechtes spielt in viele andere Bereiche mit hinein, so dass eine schnelle Lösung kaum zu erwarten ist.

Dennoch sind Ihre Hinweise wichtig und ich würde im Falle eines Mandates eine Neudiskussion dieser Gesamtproblematik anregen, was auch aus anderen Gründen angeraten ist.

Beste Grüße, Matthias Dorn